IQ = Intelligenzquotient wird mit 100 angegeben. Denkbehinderungen, schlechtes Vorstellungsvermögen führen zur minderen Bewertung > 100, überragende Denkleistungen führen zur höheren Bewertung < 100 . Ein Abschätzen ist auf Vergleichsbasis mit Menschen, deren IQ bekannt ist, durchaus möglich aber ungenau.

Zudem sind nicht alle Tests gleich, sodass beim Testen mit unterschiedlichen Testprogrammen auch Unterschiede im Ergebnis zu erwarten sind.

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Es kommt auf die Art der Signale an , die du meinst wahrzunehmen. Vielleicht ist sie nur freundlich zu dir wie zu anderen auch und lächelt dir zu wie zu anderen auch. Empfindest du die Signale als sehr persönliche Zuwendung ohne dass dabei gesprochen wird, dann solltest du ein starkes Signal senden. Das etwa wäre die Übergabe eines kleinen Geschenkes oder einer Blume. Wenn sie tatsächlich Signale an dich gesendet hat, wird sie das als Kompliment werten und sich bedanken. Damit wäre der Kontakt zum Reden hergestellt. Weiter kann ich dir aber nicht helfen...

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Du hast in deiner Wohnung eine Kaltwasseruhr und eine Warmwasseruhr? Dann müssen auch vor diesen Uhren Absperrventile sein. Das Schließen eines Eckventiles ist da nicht ausreichend. Falls die WU in deiner Wohnung fehlen, Hausmeister fragen wo abzusperren ist.

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Mietrecht- vorzeitige Beendigung eines Missverhältnis?

Hallo Zusammen,

Ich erlebe gerade folgende Situation:

Wir leben in einer Mietwohnung und haben diese zum nächstmöglichen Datum gekündigt. Da wir schon eine neue Wohnung und einen neuen Mietvertrag haben, haben wir die Vermieterin gefragt, ob es die Möglichkeit gäbe auch schon früher aus dem Vertrag zu kommen. Wir sind dann so verblieben, dass wir auch gerne früher aus dem Vertrag kommen, wenn wir jemanden finden. Das war Anfang November. Einen Tag später hat mich die Vermieterin angerufen und mor mitgeteilt, dass eine Frau aus dem gleichen Haus gerne in unsere Wohnung ziehen würde und dass wir uns nicht weiter um einen Nachmieter kümmern müssen. Es wurde vereinbart, dass wir am 16.12. die Annahme unserer Wohnung machen und Miete nur bis zum 31.12. zahlen müssen.

Jetzt ist der Dame aber ihr Nachmieter abgesprungen und die Vermieterin droht einfach alles platzen zu lassen und meinte eben zu mir, dass wir dann eben Miete bis Ende Februar zahlen müssen.

Ich finde es überhaupt nicht fair, weil ich mich komplett darauf verlassen habe dass die besagte Dame in unsere Wohnung zieht und wir vorzeitig gehen können.

Sie zieht auch nach wie vor in unsere Wohnung, aber da der Nachmieter für ihre Wohnung fehlt und die Vermieterin über Weihnachten keine Zeit mehr hat sich zu kümmern, soll jetzt bis Februar alles beim Alten bleiben und wir weiter die Wohnung zahlen. Das wäre für uns fatal, doppelte Mieten sind schon heftig.

Kann hier irgendwer meinem Wirrwarr folgen?

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Es gäbe noch eine Variante, die euch helfen könnte:

Jene Vereinbarung, die Herausgabe der Wohnung an die Vermieterin unter Weiterzahlung der Miete bis 31.12.2019, könnte eine mündliche einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages zum 31.12.2019 sein. Zeugen der mündlichen Vereinbarung sind die Nachmieterin und deine Partnerin.

Damit könntest du unter dem 15.12.19 oder zuvor aus deiner Wohnung ausziehen. Dringend empfehle ich hier die Beiziehung eines Rechtsanwaltes, weil hier ein Konfliktpotential vorliegt. Gedankenprotokoll aufzuschreiben ist auch anzuraten >>> Wer hat wann zu welchen Fakten was gesagt, am besten mit Datum und Uhrzeit, und wer kann das jeweils bezeugen....

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Das Haus wurde von von der Mutter der Ex deiner Ex zur Nutzung bzw. ausgeliehen oder gegen Mietzahlung überlassen. Unklar bleibt, ob auch deine EX an Ihre Mutter Wohnungsmiete und gewerbliche Miete gezahlt hat. An wen hast du denn Miete bezahlt, gab es einen mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag? Wurde dieser Mietvertrag durch dich je schriftlich gekündigt gegenüber wem gekündigt?

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Zur Berechnung der Mietsicherheit (Kaution) kann nur die Grundmiete herangezogen werden. Ist in die Grundmiete der Wohnung die Grundmiete des TG-Stellplatzes integriert, dann darf die Mietsicherheit nur das Dreifache der gesamten Grundmiete betragen.

Wird der TG-Stellplatz separat vermietet, kann auch hier eine Kaution gefordert werden, die das Dreifache der Grundmiete des Stellplatzes beträgt. Die Formulierung des Mietvertrages ist entscheidend..

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Nach mehreren Versuchen der User mut der Aufforderung an dich nun endlich die Art des Mietvertrages bekanntzugeben wird wohl deine Frage nicht ausreichend beantwortet werden können.

Ich vermute, dass du gemeinsam mit zwei weiteren Mietern eine Mieterpartei (in Personenmehrheit) bildest. Es gibt zwischen Vermieter (Pächter ist hier vermutlich eine falsche Bezeichnung) und der Mieterpartei einen wirksamen Mietvertrag ,in dem Mietbeginn,Höhe der Gesamtmiete und Höhe der Kaution festgelegt sind.

Die erste Miete wurde von der Mieterpartei nicht vollständig gezahlt sowie auch nicht die erste Kautionsrate in der festgelegten Höhe. Damit ist die die Mieterpartei im Verzug.

Ein Hausverbot für dich ist unwirksam.

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WG-Haus> Dieser Begriff ist ist im Mietrecht nicht vorgesehen. Nach Durchsicht aller Kommentare entsteht für mich folgendes Bild:

Der Vermieter vermietet in seinem selbstbewohnten Einfamilienhaus einzelne Zimmer an Mieter. Diese Zimmer sind überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet, die im Bestand des Zimmers gemietet sind. Für die Räume Küche und Bad wurde ein Nutzungsrecht mit dir vereinbart.

Offenbar hat der Vermieter den Mietvertrag so gestaltet, dass bei einer ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter von 3 Monaten vorgesehen ist. Es gilt aber der § 573c

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Warum sagst du nicht, was da eigentlich Sache ist. Rausschmiss ist keine Kündigung, sondern ein Gewaltakt, der der Strafverfolgung unterliegt. Sollte also der Vermieter ausreichend gegründet fristlos kündigen und dir eine Auszugsfrist von einer Woche einräumen, kannst du selbst ebenfalls sofort und fristlos kündigen, müsstest aber auch stehenden Fußes ausziehen. Deine Begründung der K. muss gerichtsfest sein, sonst wäre sie wirkungslos und die fristlose Kündigung des Vermieters müsste wirkungslos sein.

Wie du da finanzielle Verteile erwarten willst, bleibt mir verborgen. Auch rechtliche Vorteile sind hier nicht in Sicht., denn du könntest nur durch begründete Schadensersatzforderung nach Mietende Vorteile gewinnen.

Gibst du mehr Informationen, kann auch besser geantwortet werden.

Alle Unebenheiten dieser Konstellation könnten durch deine negative Feststellungsklage gegen die K. des Vermieters geklärt werden....

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Im Grunde muss ermittelt werden, wer der Eigentümer der bisher genutzten Parkfläche vor dem Haus ist. Zum Anderen gehe ich davon aus, dass auf der Straße vor dem Haus ein Parkverbot entweder ausgewiesen ist oder sich durch die zu geringe Straßenbreite ergibt.

Deine Vermutung, der Vermieter hat die Sperreinrichtungen aufgebaut, kann durchaus zutreffen. Dazu bräuchte er allerdings eine Genehmigung der Kommune, wenn es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt > also nachfragen beim Liegenschaftsamt oder Ordnungsamt.

Ist der Vermieter Eigentümer der strittigen Fläche > siehe Flurkartenauszug > Vermessungsamt o.ä., braucht er keine Genehmigung für die Sperren.

Du als Mieter hast keine Rechte auf die bisher genutzte Parkfläche vor dem Haus, es sei denn, diese Fläche wurde im Mietvertrag aus gewiesen.

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Die Kündigung mit anschließender Räumungsklage bezieht sich NUR ! auf die Mietsache Garage. Die unberechtigte Nutzung deines Hofes als Reifenlager ist im Grunde eine Duldung deinerseits, die du sofort aufheben solltest. Brief mit Einschreiben Einwurfbestätigung > Fristsetzung > Klagedrohung . Unterstützung könntest du im Ordnungsamt der Kommune finden, denn auf deinem Hof wird ein ungenehmigtes Gewerbe betrieben > Reifenlager

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Der Artikel 13 des Grundgesetzes erklärt unter (1): Die Wohnung ist unverletzlich.

Dein Vermieter kann also unter keinen Umständen durchsetzen, dass seine Frau deine Wohnung, deren Besitzer du bist, betritt. Nur er und Mietinteressenten haben das Zutrittsrecht nach Vereinbarung eines Besichtigungstermines während der Kündigungsfrist.

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