Mietminderung durch unbenutzbaren keller?

2 Antworten

Im Brandfall springt die immobilienversicherung ein und übernimmt alle Kosten der Wiederherstellung des Kellers. Auch Mietminderungen für die Zeit der Instandsetzungen. Tritt dem Vermieter ans Schienbein!!!

In welchem Umfang Du die Miete mindern kannst, das kannst Du beim Mieterverein klären.

Gleichzeitig würde ich klären, wer die Kosten trägt, falls Du die Sachen aus Deinem Keller anderweitig einlagern musstest.

Giwalato