Mietminderung durch unbenutzbaren keller?
Hallo,
mich wohne jetzt seit ca 4 Jahren in meiner Wohnung. Vor ca 8 Monaten hat es im Keller gebrannt und seit dem ist dieser unbenutzbar. Seit dem Brand hat sich von der Seite der Hausverwaltung nichts getan. Wir mussten unsere Keller ausräumen und selber schauen wo hin mit dem Zeug.
zu meiner Frage, der Keller ist im Mietvertrag festgehalten und in der Miete enthalten. Kann ich die Miete mindern da ich den Keller ja nicht nutzen kann?
2 Antworten
Im Brandfall springt die immobilienversicherung ein und übernimmt alle Kosten der Wiederherstellung des Kellers. Auch Mietminderungen für die Zeit der Instandsetzungen. Tritt dem Vermieter ans Schienbein!!!
In welchem Umfang Du die Miete mindern kannst, das kannst Du beim Mieterverein klären.
Gleichzeitig würde ich klären, wer die Kosten trägt, falls Du die Sachen aus Deinem Keller anderweitig einlagern musstest.
Giwalato