Mietkaution Rückzahlung nach verursachtem Schaden?
Hallo
Ich hätte eine Frage bezüglich meiner Mietkaution.
Ich bin seid 9 Monaten aus meiner Alten Wohnung raus.
In dieser habe ich Schaden im Badezimmer an den Fliesen verursacht. (ich füge Bilder hinzu)
Der Vermieter hat die ganze Zeit drauf bestanden das ich den Schaden meiner Versicherung melde was ich jedoch nicht möchte.
Er soll den Schaden von der Kaution abziehen.
Meine Frage ist
1.Muss der Vermieter mir eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag vorlegen ,wie er auf die Schadens Summe kommt?
2.Wen er sagt er holt eine Firma die den Schaden beheben wird,muss er mir dan auch nachweisen das der Schaden wirklich behoben ist?
Er meinte es müssen 3 Fliesen erneuert werden.
Danke für eure Hilfe
1 Antwort
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- Ja
- Nein. In dem Fall musst du aber nicht die MwSt. zahlen.
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Wenn MwSt. nicht tatsächlich geflossen ist, muss diese dem Geschädigten auch nicht ersetzt werden.
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Wenn nicht nachweislich MwSt. geflossen ist, ist diese nicht zu ersetzen. Wenn es keine Rechnung gibt, gibts keine MwSt.
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Ich bin mir langsam nicht mehr sicher, ob du wirklich so schwer von Begriff bist oder nur so tust...
Fiktive Abrechnung basierend auf Kostenvoranschlag ist dir scheinbar nicht bekannt.
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Ich habe von eine Firma gesagt bekommen es würde mit MwSt
250-300 € kosten
Wen der Vermieter jetzt mit einem Kosten voranschlag von 300-400€ kommt versteh ich das noch.
Aber Wen der Vermieter jetzt mit einem Kostenvoranschlag von 600-700€kommt
Ist meiner Meinung nach der Kosten unterschied zu hoch.
Kann ich da etwas gegen machen?
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Also heißt das
Auch wen ich schon 9 Monate aus der Wohnung bin.
Habe ich das recht den Schaden auch selber zu Reparieren (also Firma oder eventuell ein bekannter Fliesen leger)
Es ist also nicht so das der Vermieter sich drum kümmert und ich es nicht darf?
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Nein, das Recht hast du nicht. Das steht dem Eigentümer zu.
Gegenangebot kannst du probieren, da wäre die Frage ob das "deine" Firma wirklich vor Ort anschauen und richtig einschätzen konnte. Erstmal selber vergleichen in welchen Punkten die Angebote voneinander abweichen. Du musst auch nur das ersetzen, dass es so wie vorher ist. Wenn der Vermieter da jetzt was Besseres einbauen lässt, geht die Differenz nicht zu deinen Lasten.
Achja: Schließ für künftige Schäden ne Haftpflicht ab, falls du das nicht schon getan hast.
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Auf was man sich untereinander einigen kann steht überhaupt nicht zur Debatte. Fakt ist, er hat keinerlei Anspruch darauf selber reparieren zu lassen und erst Recht nicht selber zu reparieren.
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Letze frage
Wen ich im Haus Flur bei den Treppen die zum Keller führen. Mit meinem Fahrrad an der Wand schwarze Striche hinterlassen habe.
Wand ca 10 m2
Striche auf ca 1 m2
Was muss da Dan behoben werden
Die ganze Wand streichen?
Oder noch die gegenüber liegende Wand, weil die frisch gestrichene Wand sonst weißer ist wie der rest.
Wie kommst du darauf? Vermieten ist im Normalfall umsatzsteuerfrei oder meist du hier wurde eine Miete + Umsatzsteuer vereinbart?