Mieter zieht aus?

Wiesel  22.06.2024, 19:07

Die Mietdauer sollte angegeben werden

Kurmanci93 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 19:11

2 Jahre waren es

5 Antworten

Also aus Erfahrung sind die größten Punkte:

Sprünge oder Kratzer in Fenstern, Schimmel, größere Schäden am Boden (Kleinigkeiten sind da in Ordnung) und Schäden an der Wand, welche sich nicht durch ein wenig Malerei, Dübel etc. beheben lassen-wobei ich da ganz klar etwas von der Kaution abziehen würde.

Alle Schäden, die durch die vertragsgemäße Benutzung kommen, sind okay.

§ 538 BGB
"Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. "

Das sind z. B. Deller und Kratzer im Parkett (durch z. B. Möbel) oder Bohrlöcher in Wänden und Fliesen (LG Köln, Az. IS 130/99).

https://www.mietrecht.de/abnutzung-mietwohnung/

So ganz ohne Bilder z. B. ist das sicher schwer zu beurteilen.

Zuerst mal ist wichtig zu wissen, über welchen Zeitraum der Mieter dort wohnte.

Ein eventueller Bodenbelag ist nach ca. 10 Jahren erneuerungsbedürftig.

Deine Angaben sind zu dürftig, um fundiert antworten zu können.


Kurmanci93 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 07:37

Es waren 18 Monate

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Wenn er 10 Jahre dort gewohnt hat, sind gewisse Abnutzungen hinzunehmen, z. B. leichte Schleifspuren am Boden.


Kurmanci93 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 19:08

2 Jahre waren es

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wenn die wohnung frisch renoviert wurde muss sie frisch renoviert zurück gegeben werden

wie lange wohnte er in der wohnung?


Kurmanci93 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 19:08

2 Jahre waren es nur

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ToxicCat  22.06.2024, 19:09
@Kurmanci93

ja dann muss er die wohnung renoviert zurück geben. es sei denn ihr habt etwas anderes vereinbart.

wenn es gesetzlich ist, muss er die wohnung renovieren (weiß ich aus eigener schmerzhafter erfahrung)

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Kurmanci93 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 20:16
@ToxicCat

Das heißt er muss also komplett streichen oben und die Löcher zu spachteln richtig?

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ToxicCat  22.06.2024, 20:34
@Kurmanci93

ja. es sei denn die wohnung sieht noch aus wie firsch renoviert.

wenn er aber löcher in der wohnung hat muss er die zu machen. und streichen .

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Kurmanci93 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 20:50
@ToxicCat

Wie sieht es mit einer gerissen duschdichtung aus zb ? Oder Löcher in den Fliesen fugen?

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ToxicCat  24.06.2024, 01:30
@Kurmanci93

mängel muss der mieter unverzüglich dem vermieter mitteilen. der vermieter muss dann die sachen ersetzen. es sei denn. der mieter hat die dinge absichtlich beschädigt.

also angenommen dem mieter fällt das handy auf dem boden und es entsteht ein schaden an der fliese. so ist der mieter verpflichtet den schaden unverzüglich dem vermieter mitzuteilen. in diesem fall kann der mieter dies entweder der privathaftpflicht mitteilen oder der hausratversicherung. diese kommt dann in der regel für den schaden auf

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