Miete kürzen Mieterrecht?

3 Antworten

Sofern nach mehreren Aufforderungen der Mieter auf erhebliche Mängel, die die Wohnqualität einschränken, nicht reagiert wird, seitens des Vermieters

Mieter sind laut § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dazu berechtigt, bei Mängeln am Mietobjekt eine Mietminderung vorzunehmen.

Mietkürzungen sind nur gerechtfertigt, wenn die Nutzbarkeit des Objekts und die Wohnqualität durch den Mangel eingeschränkt sind.

Wenn es keine Grund zur Mietminderung gibt, sollte auch nicht gemindert werden :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.