Miete erhöhen in Leipzig?

2 Antworten

Der Leipziger Mietspiegel 2022 ist weiterhin gültig und wurde am 15. Juni 2023 als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB beschlossen. Das bedeutet, dass du dich bei einer Mieterhöhung an diesem Mietspiegel orientieren kannst.

Zusätzlich gibt es in Leipzig eine abgesenkte Kappungsgrenze, die besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 % erhöht werden darf, sofern sie nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschreitet. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2025.

Falls du die Miete erhöhen möchtest, solltest du sicherstellen, dass die Erhöhung sowohl die ortsübliche Vergleichsmiete als auch die Kappungsgrenze einhält. Es kann hilfreich sein, den Mietspiegelrechner der Stadt Leipzig zu nutzen, um die ortsübliche Vergleichsmiete für deine Wohnung zu berechnen.

https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienstleistung/mietspiegel-der-stadt-leipzig-5360b46eb0425/


KlausFischer100 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:58

Was beleidigst Du mich hier? Wie hoch ist denn die Miete in der Wohnung? Woher weißt Du, dass die Miete "nicht fair" ist??? Scheinst ja viel über mich und meine Wohnung zu wissen;) Find die Antwort frech und Deine Rechtschreibung hat auch noch Luft nach oben.

KlausFischer100 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 21:18
@chattemitmir

Danke für die PC Antwort. Wäre schön wenn Du mich hier trotzdem nicht beleidigst.

chattemitmir  17.09.2024, 21:36
@KlausFischer100

Es tut mir leid, dass der Eindruck entstanden ist, dass ich Mobbing mache.

So etwas würde ich niemals machen.

Deswegen habe ich nun auch extra meine Antwort geändert.

Der Mietspiegel gilt grundsätzlich weiterhin (der Artikel den du zitierst bezieht sich nicht auf ein Endurteil und kann nicht einfach pauschal übertragen werden).

Ein qualifizierter Mietspiegel (nach wissenschaftlichen Maßstäben errechnet) bindet Gerichte grundsätzlich, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete überprüfen müssen.

Ein einfacher Mietspiegel (nicht nach den gehobenen wissenschaftlichen Maßstäben erstellt) ist vor Gericht nur ein Indiz für die Miethöhe.

Beidesmal kann grundsätzlich auch auf 3 vergleichbare Wohnungen zurückgegriffen werden und die Miethöhe so bestimmt werden.

Nur ist es eben, wenn es nicht nur ein einfacher, sondern ein qualifizierter Mietspiegel ist, relativ unsicher sich auf die Vergleichswohnungen zu verlassen (das hat der Immobilieninvestor in dem Artikel gemacht und darüber streiten sie).

Der sicherste Weg ist also, die Wohnung in den qualifizierten Mietspiegel (so einen gibt es ja in Leipzig) einzuordnen.

Dann kann bei der Vermietung maximal 10 % mehr als die ordsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Eine Mieterhöhung kann maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmeite erhöht werden und je nach Stadt nicht mehr als 15/20 % innerhalb von 3 Jahren (sofern eine Kappungsgrenze gilt).

Vielleicht hilft auch das weiter...

Mieterhöhung: https://opacta.de/mieterhoehung-welche-moeglichkeiten-haben-vermieter/

Mietpreisbremse: https://opacta.de/mietpreisbremse/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung