Menschenwürde verletzt?

1 Antwort

also ich würde sagen 3, 4, 5, 7, 11.

ich weiß nicht genau, was Nacktscanner sind...wenn man da nur die Knochen sieht, dann ist es eher keine Verletzung.

bei der Veröffentlichung der Bilder kommt es auf das Motiv an, ob Leute bloßgestellt werden zb.

Folter...selbst bei Straftätern wäre auch eine Verletzung, weil der Täter an sich das ja auch nicht dürfte

bei dem Eintragen von Behinderung...das könnte zu Diskriminierung führen. Der Ausweis dient ja nicht nur polizeilichen Zwecken