Meint ihr, dass ein Umzug (auch von Seiten des Jobcenters) wegen einem Wasserschaden gerechtfertigt ist?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Ja, finde dass ein Umzug gerechtfertigt ist 79%
Andere Antwort 14%
Erst mal abwarten 7%
DERstobbel  15.10.2022, 10:17
War da erst 23, und damals genehmigte mir das das Jobcenter wegen schwerwiegenden sozialen Gründen.

Was hat das Jobcenter damit zu tun?

MiXXXery 
Fragesteller
 15.10.2022, 10:21

Wenn man mittellos ist, muss man erst auf Genehmigung des Jobcenters warten.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Andere Antwort

Ob das einen Umzug auch amtsmäßig rechtfertigt wissen wir hier alle nicht - aber natürlich wäre es möglich dort vorstellig zu werden und sich nach den Möglichkeiten zu erkundigen...

Auch wäre zu klären, welche Ansprüche gegenüber dem Vermieter bestehen...

...evtl. wäre auch eine Option, dass du für die Zeit der Trocknung eine Zwischenlösung beziehst, dann muss auch nicht alles umgezogen werden...

Ob das jetzt das Amt (Miete der alten Wohnung ist dann ausgesetzt wegen nicht nutzbar) oder der Vermieter bezahlt...

...schwierig wird es allerdings, wenn du den Wasserschaden selbst zu vertreten hast...

Wenn die Wasserleitung in der Wand geplatzt ist und dadurch der Schaden entstanden ist, ist es Vermietersache, denn du hast die Wasserleitung ja nicht eingebaut.

Du könntest mal anfragen, ob dir der Vermieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellt bis deine Wohnung wieder nutzbar ist. Der Vermieter muss ja für die Renovierung und die Instandsetzung der Wohnung aufkommen.

Sollte der Vermieter dir keine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen, wendest du dich an das Grundsicherungsamt/Sozialamt dort gibt es einen Fachbereich "Soziale Wohnhilfen" die haben Notwohnungen, in eine solche Notwohnung könntest du dann übergangsweise einziehen. Sollte das nicht möglich sein, gibt es noch eine Obdachlosenunterkunft. Aber ob dir das so recht ist, vage ich zu bezweifeln.

Ja, finde dass ein Umzug gerechtfertigt ist

https://mietervereinigung.at/882/Gas-Strom-Wasserschaden

"Vorab: Ganz gleich, ob ein Strom-, Gas-, oder Wasserschaden vorliegt, in der Regel liegt die Verantwortung bei Ihrem Vermieter. Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich vor allem auch schriftlich. Denn bei einem Wasserschaden, Gas- oder Strombruch liegt ein sog. ernster Schaden des Hauses vor, dessen Erhaltungspflicht normalerweise den Vermieter trifft."
Woher ich das weiß:Recherche
Katzenfan196  15.10.2022, 10:50

zumindest eine Übergangswohnung sollte man schon rausverhandeln können. (finde ich)

2
Andere Antwort

Hast du deinen Vermieter nach einer Ersatzwohnung angefragt oder wenigsten solange dieser Zustand dauert eine andere Unterbringung, wie Hotel o.ä.?

Was ist überhaupt mit deinen Sachen, haben die auch Schaden genommen?

Das ganze Problem ist immer wenn du dein Recht willst dann mußt du meistens zum Anwalt, aber da das Jobcenter die Miete bezahlt, würde ich einfach das mit ihnen klären und wie du dich jetzt verhalten sollst. Schließlich kann dies auch zu gesundheitlichen Problemen führen.

Schlimmstenfalls muß du dies aushalten.

Ja, finde dass ein Umzug gerechtfertigt ist

Würde da drin langsam aber sicher den Verstand verlieren