Meine Tochter und ich beziehen Hartz 4, jetzt wird sie 25 Jahre, muss sie nun selbst einen neuen Antrag stellen?
Meine Tochter und ich beziehen Hartz 4, jetzt wird sie 25 Jahre, muss sie nun einen neuen Antrag stellen?
4 Antworten
Wenn weiterhin Bedürftigkeit besteht, dann ja, weil sie ab der Vollendung des 25 Lebensjahres wohnhaft bei den Eltern ihre eigene BG - Bedarfsgemeinschaft bildet.
Ab da muss sie einen eigenen Antrag stellen, sollte Bedarf bestehen.
Ihr steht dann derzeit der volle Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 446 Euro zu, wie dir auch und dazu kommt dann min.noch ihr Kopfanteil der Warmmiete.
Ab Vollendung des 25. Lebensjahres bildet sie ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.
Ob sie vom Jobcenter automatisch umgestellt wird, weiß ich, offen gestanden, nicht.
Sie sollte rechtzeitig ihren eigenen Erstantrag stellen.
Ich war zwar noch nicht in der Situation aber ich antworte mal nach bestem Wissen. Es kommt halt auf den Status deiner Tochter an. Wenn sie in der Ausbildung/Studium ist, ist es anders. Ist sie arbeitslos würde ich sagen ja.
Auch die Familienversicherung in der Krankenkasse und eventuell das Kindergeld laufen aus. Außerdem werden nur noch Anteile der Lebenserhaltungskosten (miete/nebenkosten etc bezahlt. das heißt zb wenn ihr zu zweit wohnt erhältst du nur noch die halbe miete für die wohnung.
Am besten im November den Antrag stellen und die Krankenkasse kontaktieren damit der Übergang reibungslos erfolgt. Gerade bei der Krankenkasse gebührt Vorsicht, da die Krankenkasse bei Versicherungslücken hohe Beträge mit Zinsen nachfordern kann.
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hartz 4 steht grundsätzlich nur erwerbstätigen zu. es gibt aber ausnahmen. fragen kostet nicht. aber die oben genannten kosten knallen wohl zu.es ist sicherlich komplizierter jetzt. auf jeden fall im jobcenter nach verschiedenen möglichkeiten nachfragen. Wohngeld für die Tochter könnte auch eine Option sein. Auf jeden Fall besteht handlungsbedarf.
mein freund das zählt nicht. dann würde jeder hartz 4 in der ausbildung bekommen. https://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten.html
Sie macht eine schulische Ausbildung und ich bekomme aufstockende Leistungen vom Jobcenter, da mein Arbeitslosengeld 1 nicht ausreicht. Bislang waren wir in einer Bedarfsgemeinschaft veranlagt. Muss sie jetzt selbst einen Antrag stellen?
Diese Info gehört mit in deinen Fragentext.
Ihr führt ab jetzt eine Haushaltsgemeinschaft. Also eigenen Antrag stellen.
Leider wird die Ausbildung nicht vergütet, somit hätte sie doch auch anspruch auf Hartz vier, oder?