Mein Vermieter erlaubt keinen Hund!

10 Antworten

Guten Abend Lovely158,

Meine Meinung, es kommt auf den Mietvertrag und den Vermieter an, ob dieser es erlaubt, dass Du ein Hund in seinem Haus halten darfst. Dein Hund müsste: 1. stubenrein sein, 2. dürfte er in diesem Haus nicht so oft kleffen, dass ist dann für die anderen Mieter eine Ruhestörung.

Außerdem haben anitari, Narva und hanky mit ihren Berichten auch Recht.

Lovely158, ich hoffe für Dich, dass Du Glück mit dem Vermieter hast und er Dir erlaubt einen Hund in der Wohnung zu halten kannst.

MfG Angelika

Du kannst ihn auf Zustimmung verklagen sowie anitari schon sagte, aber würdest du echt soweit gehen? Ziehe doch lieber in eine Wohnung wo der Hund auch "willkommen" ist. Ein Welpe braucht viel Aufmerksamkeit man muss alle 2h mit ihm raus und man muss ihn erziehen können. Die meisten Anfänger sind damit überfordert daher ist es gut wenn man ansatzweise schon Erfahrung hat durch einen Pflege-oder Patenhund am allerbesten fängt man gleich mit einem ausgewachsenem aus dem Tierheim an, aber es bezieht sich nur auf die "meisten" manche können auch auf Anhieb mit Welpen umgehen


inicio  24.09.2013, 16:40

man kann keinen vermieter auf "zustimmung" verkalgen -auf welchem planeten lebst du?

der viermieter kann hundehaltung zu lassen oder nicht und du musst ihn vorher fragen -wegen einer hundehaltung...

bei aller hundeliebe -ich kann vestehen, dass manche vermieter da kritisch sind ...

1
Sesshomarux33  24.09.2013, 19:02
@inicio

Ich ehrlich gesagt auch :-/ leider kann man wirklich verklagen hat meine Tante schon probiert und auch zum Glück verloren aber es ist machbar bin allerdings wie schon gesagt auch kein Fan von

0

Natürlich kann der Vermieter Hundehaltung verbieten, es ist schliesslich sein Eigentum! Mündliche Zusagen für die Hundehaltung sind sowiso unzureichend ! Du brauchst auf jeden Fall eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter bevor Du an die Anschaffung eines Hundes denken kannst. Wenn der Vermieter diese verweigert bleibt Dir nur ein Umzug oder der Verzicht auf den Hund.


hankey  23.09.2013, 17:22

Lt. BGH VIII ZR 168/12 ist das nicht mehr so.

0
taigafee  23.09.2013, 18:01
@hankey

doch, das ist immer noch so. ein richter müsste darüber entscheiden, ob seine begründungen für ein verbot ausreichen.

4
Narva  23.09.2013, 18:52
@hankey

@hankey das ist Falsch! Lies bitte einmal das URTEIL genau bevor Du hier solche Behauptungen aufstellst! Das Urteil besagt lediglich das der Vermieter nicht mehr grundsätzlich die Haltung von Hunden verbieten kann, sondern jede Anfrage individuell prüfen muss bevor er eine begründete Ablehnung oder Zustimmung zur Hundehaltung gibt.

5
fressmaschine  24.09.2013, 08:35
@Narva

@hankey: es handelt sich um ein BGH-Urteil vom 20.03.2013 welches du offensichtlich nicht gelesen und verstanden hast!

3

Es nutzt überhaupt nichts wenn du, sowie noch 100 andere user, hier immer wieder fragst (fragen)...

Es bleibt dabei: jeder Vermieter kann bei jedem einzelnen Mieter immer wieder neu entscheiden wem er die Erlaubnis gibt einen Hund oder eine Katze zu halten.

Was Familie Meier darf, muss Familie Müller noch lange nicht erlaubt werden...

Nicht explizit erlaubt werden müssen nur kleine Tiere die üblicherweise in Käfigen gehalten werden.

Was ist denn daran so schwer zu verstehen wenn ein Vermieter nun mal gefragt werden will, ob ein Hund in seinem Eigentum willkommen ist?

Würdest du beispielsweise in einem 6-Parteien-Mietshaus pauschal jedem Mieter die Haustierhaltung erlauben?

Nach einem Urteil des BGH ist ein generelles Verbot zum Halten von Haustieren nicht mehr möglich. Allerdings ist ein Retriever doch ein sehr grosser Hund, und ein gewisses Hausrecht besteht für den Vermieter schon. Aber Dir die Wohnung kündigen weil Du Dir nen Welpen zugelegt hast sollte er gemäß dem Urteil eigentlich nicht können.


Lovely158 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 17:56

Aber mein Vermieter ist nur 4 mal im Jahr da weil er in Mellrichstadt wohnt.Und glaubt ihr es würde mit eEnverständnis Erklärungen Funktionieren ?

0
Narva  23.09.2013, 18:54

@hankey das ist Falsch! Lies bitte einmal das URTEIL genau bevor Du hier solche Behauptungen aufstellst! Das Urteil besagt lediglich das der Vermieter nicht mehr grundsätzlich die Haltung von Hunden verbieten kann, sondern jede Anfrage individuell prüfen muss bevor er eine begründete Ablehnung oder Zustimmung zur Hundehaltung gibt.

2
hankey  24.09.2013, 09:53
@Narva

Erst lesen, dann denken, dann schreiben.

0
inicio  24.09.2013, 16:43
@hankey

bittee google doch das BGH uteile - hundehaltung hat nix mit grosse oder wohlverhalten zutun. fakt ist und bleibt: der vermieter muss gefragt werden!

2
johnnymcmuff  25.09.2013, 19:29
@hankey

Erst lesen, dann denken, dann schreiben.

Du hast noch was vergessen, man muss auch verstehen können was man liest. denn das hast Du nicht bei dem Urteil.

0