Mein Vater hat ein Fahrverbot darf ich ihn zur Arbeit fahren?

9 Antworten

Nein da du nur den BF17 hast u dein Vater auch mit seinem Fahrverbot keine Begleitperson mehr sein darf. Außerdem darfst du gar nicht alleine zurück fahren


Parhalia2  08.07.2019, 16:31
dein Vater auch mit seinem Fahrverbot keine Begleitperson mehr sein darf.

Das ist so nicht richtig .

Wenn die eingetragene Begleitperson folgende Vorgaben erfüllt :

- mindestens 30 Jahre alt

- mindestens 5 Jahre ( ununterbrochen ) im Besitz einer gültigen Fahrerlabnis

- maximal 1 Punkt in Flensburger Fahreignungsregister

, dann darf sie auch trotz vorliegendem Fahrverbot als Begleitperson fungieren, da bei einem Fahrverbot nach wie vor das Besitzmoment einer gültigen Fahrerlaubnis gegeben ist.

Während der Dauer des FV darf die Begleitperson nur nicht aktiv in die Fahraktivitäten des jungen Fahrers eingreifen , und sich auch nicht selbst hinters Steuer setzen.

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2010/februar-2010/id-2010-02-68-begleitetes-fahren-mit-17-begleitperson-ohne-fuehrerschein.html

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ZuumZuum  08.07.2019, 16:34
@Parhalia2

, dann darf sie auch trotz vorliegendem Fahrverbot als Begleitperson fungieren, da bei einem Fahrverbot nach wie vor das Besitzmoment einer gültigen Fahrerlaubnis gegeben ist.

Ich fürchte, das ist Wunschdenken, die Fahrerlaubnis ruht während des Fahrverbotes. Er besitzt zum Zeitpunkt des Entzuges keine Fahrerlaubnis. Sogar den Führerschein muss er in der Zeit abgeben.

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Crack  08.07.2019, 16:44
@Parhalia2
, dann darf sie auch trotz vorliegendem Fahrverbot als Begleitperson fungieren, da bei einem Fahrverbot nach wie vor das Besitzmoment einer gültigen Fahrerlaubnis gegeben ist.
Während der Dauer des FV darf die Begleitperson nur nicht aktiv in die Fahraktivitäten des jungen Fahrers eingreifen ,

Während eines Fahrverbotes ruht die Fahrerlaubnis.
Als Begleitperson ist man somit nicht geeignet.

Ob nun mit oder ohne Fahrerlaubnis, aktiv eingreifen, darf die Begleitperson niemals.

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Parhalia2  08.07.2019, 16:59
@Crack

Meine Aussagen bzgl. Fahrerlaubnisstatus beruhen einzig und alleine auf auf dem diesbezüglichen Inhalt meines Links.

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Neuer User - erste Frage - und dann auch noch diese.

Grundsätzlich sogar eine gute, aber wenn du tatsächlich im Besitz des BF17 wärst, dann wüsstest du, das du ja nach Absetzen deines Vaters überhaupt nicht mehr zurückfahren dürftest, weil dir spätestens dann die Begleitperson fehlt.

Dennoch auch eine Antwort.

Auch mit Fahrverbot ist man noch im Besitz einer Fahrerlaubnis und "dürfte" theoretisch als Begleitperson fungieren.

Praktisch geht das aber nicht, da die Begleitperson derzeit keinen Führerschein hat und ihn im Fall der Fälle nicht vorzeigen kann.

So steht es hier:

https://www.fachanwalt-bussgeld.de/bussgeld-von-a-z/verjaehrung/

Viele Grüße

Michael

Das darfst Du, wenn Du einen Führerschein hast!

Erst denken, dann fragen. Selbst wenn der Vater die BF17 Begleitperson ist, die er jetzt zur Zeit seines Entzuges der Fahrerlaubnis nicht mehr sein darf, wie willst Du alleine zurück nach Hause kommen?

Wenn du einen Führerschein hast dann ja