Mein Ex-Freund will mir meinen Hund wegnehmen?
Hallo zu später Stunde,
mein Ex-Freund droht mir meinen Hund wegzunehmen. Wir haben sie damals gemeinsam zu meinem Geburtstag geholt. Ich habe sie schon 2,5 Jahre. Sie ist mein ein und alles. Er droht mir sie wegzunehmen, weil es ihr bei mir wohl schlecht geht. Was allerdings nicht der Fall ist. Ich gehe täglich Gassi, ich habe 3 WhatsApp-Gassi Gruppen und gehe immer wieder gemeinsam mit anderen Hunden Gassi. Wir leben auf einem kleinen Bauernhof. Sie ist nie länger als 4 Stunden allein. Ich arbeite 4 Stunden am Tag und muss abends in die Schule. In dieser Zeit, passen meine Eltern auf sie auf. Sie geht mit in den Stall, hat genug Auslauf. Sie lebt hier mit 2 weiteren Hunden und ihr geht es blendend. Ich habe mich all die Jahre um sie gekümmert, habe Tierarztkosten, Steuern und auch die Futterkosten getragen. Ich stehe in allen Papieren.
Bei ihm wäre sie täglich bis zu 8 Stunden allein, bekommt Essensreste, sein Vater ist gewalttätig und auch mein Ex Freund hat den Hund schon geschlagen und getreten. Er arbeitet 12 Stunden am Tag und es würde sich seine Familie darum kümmern. Er hat sich all die Jahre nicht fürs Gassi gehen interessiert, höchstens 10 Minuten. Er kennt nichtmal ihre Rasse.
Bei mir hat sie einen großen Bauernhof, ist wirklich nie länger als 4 Stunden allein und hat Gesellschaft.
Ich weiß natürlich das es ihr bei mir besser geht, sie ist mein Leben. Ich habe große Angst das er damit irgendwie durchkommt. Ich verstehe nicht warum das alles in einem Streit eskalieren muss und vorallem nicht warum man jetzt meinen Hund mit reinzieht.
Kann mir vielleicht jemand sagen wie die Rechtslage ist? Ich kann jeden Spaziergang nachweisen, meine Internet Profile bestehen quasi nur aus ihr, sie schläft mit mir im Bett und ist meine Prinzessin. Ich habe große Angst und möchte eigentlich nicht das um den Hund gestritten wird.
Vielen Danke schonmal für die Antworten!
14 Antworten
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Die Rechtslage ist eindeutig, Du stehst als Eigentümer in den Papieren. Er kann Dir den Hund nicht wegnehmen.
Deinem Exfreund geht es gar nicht um den Hund. Aber er weiß, wieviel er Dir bedeutet. Die Trennung hat er offenbar nicht gut aufgenommen und rächt sich an Dir, indem er versucht, Dich einzuschüchtern.
Du hast es geschafft, ihn zu verlassen. Wenn er weiter nervt, kannst Du Dich über Deine rechtlichen Möglichkeiten, ihn auf Abstand zu halten, informieren und außerdem Psychotherapie zur seelischen Unterstützung holen.
Alles Gute für Dich,
Giwalato
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Hallo,
erst einmal hast du ja den unschlagbaren Vorteil, dass sich der Hund bei dir befindet.
Dein Ex kann Ansprüche geltend machen - aber er kann ja nicht einfach kommen und dir den Hund wegnehmen.
Dann wäre natürlich zu klären, in welchen "Papieren" du eingetragen bist.
Ein Eintrag im Impfpass begründet kein Eigentum, ebenfalls ist es kein rechtsgültiger Beweis, wenn du als Hundehalter beim Ordnungsamt bzw. der Hundesteuer eingetragen bist.
Einzig ein Eintrag im Kaufvertrag des Hundes ist ein rechtsgültiger Eigentumsnachweis.
Und nur, wenn es so einen Kaufvertrag gibt und dein Ex alleine als Käufer eingetragen ist, könntest du Probleme bekommen.
Allerdings müsste er die Herausgabe seines Eigentums in diesem Falle (und auch ansonsten) ja erst einmal einklagen .... das dauert, das kostet viel Zeit und noch mehr Geld und der Ausgang wäre ungewiss.
Also, lass dich nicht ins Boxhorn jagen und warte auf seine Reaktion. Sollte er versuchen, den Hund mit Gewalt aus deinem Besitz zu entfernen, kannst du dich getrost an die Polizei wenden ...
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Wenn du in den Papieren stehst, hat er keine Chance den Hund zu bekommen.
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zeige ihn an wegen Bedrohung
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Er würde davon kommen, er schiebt das dann alles auf seine psychische Erkrankungen. Ich möchte einfach nur wieder mein altes Leben zurück. Er hat so viel zerstört und will mir jetzt mein letztes bisschen nehmen.
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Eine Bedrohung liegt nur dann vor wenn ihr Ex-Freund mit strafbaren Handlungen versucht etwas bei ihr zu erreichen. Z.B indem er sagt "gib mir den Hund oder ich breche ein und hole ihn mir" - alleine mit der Aufforderung an die Fragestellerin ihm den Hund zu übergeben bedroht er sie nicht.
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Er droht immer wieder, dass er mir ‚die Fresse einschlägt‘ und meine Familie zerstören wird. Es stehen natürlich alle hinter mir. Alleine möchte ich ihm dennoch nicht begegnen..
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Gut damit hätten wir einen §107 StGB:
(1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
Zusatz: Der Paragraph bezieht sich auf das österreichische StGB, es gibt ihn allerdings auch bei euch im deutschen Gesetzbuch, nur steht er dort an anderer Stelle.
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Ich werde sehen wie weit er das Spiel treibt. Ich finde das alles furchtbar. In letzter Not hilft dann wohl doch nur eine Anzeige. Vielen Dank für die Antwort!
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Alles Gute - vergiss halt nicht im Vorfeld Beweise zu sichern. Also wenn er dir gegenüber Drohungen schriftlich (Whatsapp & co) äußert diese festhalten, bzw. wenn er dir gegenüber durchs gesprochene Wort droht aufschreiben wann und wo er was gesagt hat. Je detaillierter desto besser im Prozess.
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Ach laß Dich doch nicht gleich so einschüchtern. Spiel doch überhaupt keine Rolle wo es dem Hund besser geht. Das ist ja kein Kind sondern rechtlich gesehen eine Sache. Und wenn Du in allen Papieren stehst, dann ist es Dein Hund. Fertig. Da kann er gar nichts machen.
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Danke! Sie ist einfach nur alles für mich und ich stell mir immer direkt das schlimmste vor.
Ich möchte mich eigentlich gar nicht auf sowas einlassen. Ich möchte nur meine Ruhe haben. Ich hasse es so auseinander zu gehen.