Mein Chef gibt mir keinen Urlaub?
Hallo liebe Leute,
Am 23.12 bis zum 26.12, würde ich gerne Urlaub machen, da in dieser Zeitspanne meine Freundin Geburtstag hat, zusätzlich noch ein Geburtstag kommt und Heiligabend + die beiden Weihnachtstage. Um es kurz zu machen, ich brauche da unbedingt Urlaub. Ich selber bin Azubi und mache so schon viel mehr als ich gesetzlich darf. Z.b. habe ich 2 Wochen lang zwischen 12 und 14 Stunden gearbeitet, als eine Mitarbeiterin Urlaub gemacht hat. Der Chef saß da zu Hause. Zuzüglich, ich habe noch 21 Urlaubstage die ich als Azubi nehmen muss. Jedoch sagt mein Chef ich muss da arbeiten, weil er an den Tagen Urlaub möchte. Ich arbeite im Fitnessstudio.
Ist das gerecht Und wie sieht es gesetzlich aus, es ist immerhin sein Unternehmen, wieso muss ich das auf trapp halten?
2 Antworten
Gesetzlich sieht es so aus, dass dein Urlaub abgelehnt werden kann, wenn schon andere Mitarbeiter für die Zeit Urlaub genommen haben. Das ist halt gerade zu Weihnachten oft der Fall. Gerade als Azubi stellst du dich da ganz weit hinten an. Am besten im nächsten Jahr gleich im Januar Urlaub für Weihnachten beantragen. Einmal bewilligt, kommt der Chef so schnell aus der Nummer nicht raus.
Nur was fuer dringende betriebsbedingte Gruende waeren vorstellbar, die den Betrieb an einer Urlaubsgewaehrung bei einem Auszubildenden hindern koennten? Zu viele Arbeitnehmer im Urlaub oder ein zu hohes saisonbedingtes Arbeitsaufkommen koennen es ja kaum sein. Der Auszubildende ist ja nicht zum Arbeiten dort, sondern um den Beruf zu erlernen. Da waere es doch gerade zu Zeiten eines besonders hohen Arbeitsaufkommens besser, wenn der dann im Urlaub waere und somit keine Arbeitskraefte mit Ausbildungstaetigkeiten binden wuerde.
Grundsätzlich kann dein Chef entscheiden, wann du Urlaub bekommst. Aber er muss dir auch Gelegenheit geben, deinen dir jährlich zustehenden Erholungsurlaub zu nehmen.
Wenn du jetzt noch 21 Tage aus dem laufenden Jahr hast, dann solltest du diesen Urlaub schleunigst SCHRIFTLICH anfragen. Den kann er zwar auch ablehnen, aber jetzt verfällt der Urlaub nicht am Jahresende.
Na ja, Urlaub verfaellt sowieso nur dann, wenn der Arbeitgeber (hier Ausbildungsbetrieb) den Arbeitnehmer (Auszubildenden) auf den moeglichen bevorstehenden Verfall hinweist und ihm die Moeglichkeit gibt, den Urlaub noch rechtzeitig vorher zu nehmen. Nur wenn der Arbeitnehmer oder Auszubildende dann trotzdem keinen Urlaub beantragt, kann der Urlaubsanspruch verfallen. Sonst nicht.
Also vor dem Verfall seines Urlaubsanspruchs braucht sich der FS hier sicher ueberhaupt nicht zu fuerchten.