Mein Auto muss zur HU?
Mein Auto muss jetzt zur nächsten HU. Leider geht das Gebläse nicht bzw. nur auf Stufe 2+3. Ist das ein Grund zur Beanstandung ? Ach ja, und der Heckscheibenwischer geht auch nicht.
Das sind aus meiner Sicht aber keine technisch relevanten Dinge die unbedingt funktionieren müssen. Sehen das die Prüfer auch so ?
8 Antworten
Das Gebläse ist dem TÜV egal, dem Heckscheibenwischer nicht. Wobei das dann auch nur als geringer Mangel angesehen wird und allein nicht zum Versagen der Plakette führt.
Richtig, es gibt keine Vorschrift für ein "Muss". Allerdings gilt auch der Grundsatz, was dran ist, muss auch gehen. Daher wird ein defekter Heckscheibenwischer auch nur als geringer Mangel angesehen und mehr nicht. Wie ich schrieb: Der Mangel allein wird nicht zur Ablehnung der Plakette führen
Ich war früher, als ich noch als KFZ-Mechaniker (ja, so hieß das damals noch) tätig war, fast jeden Tag beim TÜV und auch in meinem bisherigen Autofahrerleben sehr oft. Ich habe es nie erlebt, daß der Prüfer das Gebläse geprüft hätte und die Sache mit dem Heckwischer ist ein geringer Mangel, wenn das überhaupt geprüft wird.
Wenn du Bedenken wegen des Wischers hast, demontier doch einfach den Wischerarm und schon ist das Problem erledigt. Du könntest nat. auch der Ursache auf den Grund gehen (Wi.-Motor, Verkabelung prüfen) und gegebenenfalls reparieren. Dasselbe gilt auch füden Gebläsemotor/Schalter. Plakette dürfte dir aber sicher sein.
Wenn der Heckscheibenwischer zum Fahrzeug mit der Typgenehmigung gehört muss er auch funktionieren.
Der Wi-Mo ist kaputt. Mache ich halt den Wi-Arm ab. Danke.
daß er keine Pflicht ist, stimmt wohl, aber auch dein rechter Außenspiegel wird, wenn er kaputt ist, bemängelt. Er muß nicht vorhanden sein, aber wenn, dann muß er intakt sein. ;)))
Das Gebläse ist für die HU irrelevant. Der Heckwischer ist ein geringfügiger Mangel, das Fahrzeug bekommt trotzdem die neue Plakette.
Nein. Ein Heckscheibenwischer ist unwichtig für die Verkehrs- u. Betriebssicherheit des Fahrzeugs.
...muß aber funktionieren, wenn er montiert ist. Hatte ich z. Bsp. mit der Nebelschlußleuchte. Eine Seite ging nicht, also Vermerk im Bericht.
Nebelschlussleuchte ist ne andere Baustelle. Sämtliche montierte Leuchteinrichtungen müssen funktionieren.
...ich erhöhe😀, sämtliche Bauteile am Fahrzeug müssen funktionieren, wenn sie montiert sind, ob Vorschrift oder Zubehör.
Die Hauptuntersuchung dient dazu, die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges festzustellen.
Die Funktionseinschränkungen beim Gebläse haben sicherlich keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit wenn sich eine beschlagene Scheibe damit immer noch beseitigen lässt.
Der defekte Heckscheibenwischer ist allenfalls ein geringer Mangel, den Du innerhalb kurzer Frist beseitigen kannst.
Einen Grund, die Prüfplakette zu verweigern sehe ich nicht.
Der Heckscheibenwischer ist irrelevant für die Verkehrs- u. Betriebssicherheit. Nettes Feature an manchen Autos hat aber keine Bedeutung für die Erteilung der Plakette.
Lüftung ist irrelevant für den TÜV.
Beim Heckscheibenwischer hatte ich das gleiche Problem.
Das einzige, was mein Prüfer dazu sagte war:"Sie wissen, dass ihr Heckscheibenwischer nicht geht?"
Wurde nicht im Prüfbericht erwähnt.
Wobei es eben auf der Prüfer ankommt, ob etwas erwähnt wird oder nicht - prinzipiell ist es ein geringer Mangel, wenn der Scheibenwischer nicht funktioniert.
Gibt kein Gesetz für einen funktionierenden Heckscheibenwischer in Deutschland. Wäre schlimm, ich stelle mir gerade Limousine mit Heckscheibenwischer vor... Omg.