Mehrwertige Alkohole?
Auf meiner Bonbon Packung steht, dass die Bonbons Mehrwertige Alkohole enthalten.
Darf mein Muslimischer Kollege welche haben ?
Bzw. sind Mehrwertige Alkohole Haram ?
13 Stimmen
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, weil...
Nein, es ist nicht Haram.
(also ja, er darf sie essen, die Umfrage ist etwas unverständlich, da nicht klar ist, auf welche Frage sie sich bezieht)
Verboten ist der berauschende Trinkalkohol, also Ethanol.
Mehrwertige Alkohole gehören zwar zur chemischen Gruppe der Alkohole, sind aber nicht berauschend und somit für Muslime erlaubt.