Media Markt laptop zurückgeben möglich?
Hallo,
ich habe vor 6 Monaten ein Lenovo Laptop bei Media Markt gekauft. Leider spinnt er öfters. Einmal hat der Ton nicht funktioniert und ich musste zum Media Markt, damit sie es wieder herstellen. Jetzt hängt er öfters, obwohl ich den nur für die Uni benutze. Das Touchpad ist auch schrott. Ist es möglich den Laptop zurückzugeben und mein Geld zurückzuverlangen? 1,5 Jahre Garantie hat er ja noch. Ich habe leider nicht so viel Ahnung davon:(
7 Antworten
Wenn ich mich nicht irre, ist eine Rückgabe nur innerhalb von 14 Tagen möglich, wenn überhaupt. Jetzt nach sechs Monaten klappt das nicht mehr bzw. ist Media Markt definitiv nicht mehr dazu verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen. Für mich wären das ohnehin alles keine triftigen Gründe. Wenn der Ton nicht funktioniert, wird das in der Regel nicht am Gerät selbst liegen. Hängt das Gerät bzw. ist langsam, dann wird der Laptop höchstwahrscheinlich generell einfach nicht genügend Leistung bieten. Da hätte man sich eben im Voraus für ein Gerät mit mehr Leistung entscheiden müssen. Und was die Sache mit dem Touchpad angeht, ist das eben auch nur ein qualitativer Punkt, denke ich mal. Versuchen kannst du es natürlich, aber ich bezweifle, dass man das Gerät zurücknehmen wird.
Nein, du hast kein Recht auf Rückgabe. Selbst wenn sich Media Markt darauf einlässt (was unwahrscheinlich ist), dann bekommst du mit Sicherheit nicht den vollen Kaufpreis retour.
Du hast allerdings das Recht auf Mängelbehebung, wobei hier der Hersteller laut Garantiebedingungen vermutlich der richtige Ansprechpartner wäre.
und mit geld zurück ist hier der vollständige kaufpreis gemeint und kein zeitwert.
Wobei der Händler berechtigt ist ein gewisses Nutzungsentgeld zu verlangen. Aber mit 70-90% vom Kaufpreis kann man gut und gerne rechnen
ok, dann bist du bestimmt etwas älter. diese praxis ist illegal. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/keine-nutzungsentschaedigung-beim-ersatz-defekter-geraete-10569
Anders sieht es aus, wenn der Käufer während der Zeit der Gewährleistung ein defektes Gerät zurückgibt und vom Kauf zurücktritt. Dann kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß genutzt werden konnte.
Ist laut Artikel eben weiterhin möglich. Die beschriebene Variante mit Nutzungsentgeld für das defekte Gerät nach Austausch kannte ich gar nicht. Echt dreist was da früher probiert wurde
oh stimmt.. ok, hatte ich bereits ausgeschlossen, da sie das teil bereits 6 monate hat. media markt würde sich ggf. darauf einlassen, würde sie sich für ein preisintensiveres produkt entscheiden.
Die ersten 2 Jahre ist bei mangelhafter Ware der Händler Ansprechpartner. Gesetzliche Mängelhaftung hat nichts mit Garantie zu tun.
Stimmt. Aber nachdem der Kauf länger als 6 Monate her ist, muss der/die KäuferIn belegen, dass der Schaden bereits bei Übergabe existierte.
Die Herstellergarantie ist da "gnädiger", wenn der Schaden nicht von dir verursacht wurde, dann wird zwei Jahre lang ersetzt/repariert.
In den Fall macht es also mehr Sinn die Garantie in Anspruch zu nehmen als das Gewährleistungsrecht.
Ist der Verkäufer der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen.
Oh, danke. Das ist total an mir vorübergegangen.
Im Falle von OP wäre es jetzt interessant ob der Kauf erst 2022 war (dann 12 Monate) oder kurz davor (dann nur 6 Monate).
Nein, Du kannst nur die Defekte reklamieren, Mediamarkt kann diese dann reparieren oder Dir ein Austauschgerät anbieten.
Was du möchtest, ist, das Gerät zu reklamieren.
Der Hersteller kann dann nachbessern, ersetzen oder eine Minderung anbieten.
An Letzterer wärst du nicht interessiert. Reparatur oder ein ersatzweises Austauschgerät sollten dein Problem allerdings beheben (bzw. das Problem des Laptops)
Wobei, nicht-funktionierender Ton ist nicht unbedingt ein Hinweis darauf, dass es sich um ein Problem des Gerätes selbst handelt - dies kann auch durch Software verursacht sein.
Du meinst mit Hersteller bestimmt den Händler....
Reklamation hat nichts mit dem Hersteller zu tun
Du wirst dich an den Händler wenden, aber der wird das Gerät nicht selbst nachbessern, sondern zum Nachbessern zum Hersteller einschicken. Aber es stimmt, dass ich im weiteren Kontext von Minderung gesprochen habe, wofür der Hersteller nicht zuständig ist. Dies war irreführend, Entschuldigung dafür.
Ich denke mal sie werden ihn nochmal reparieren, aber nach dem zweiten Mal kannst du ein Umtausch fordern. Wie das mit Geld zurück ist weiß ich auch nicht genau, jedoch denke ich mal dass es schwer wird.
jupp, händler verweisen gern auf die hersteller, aber dein ansprechpartner ist eigentlich der händler... denn er verkauft die das produkt. man sollte das gerät auch beim händler reklamieren, da er bis zu 2 versuche hat die ware zu reparieren, bevor er das gerät zurücknehmen muss. danach hat der käufer die option austausch oder geld zurück.. und mit geld zurück ist hier der vollständige kaufpreis gemeint und kein zeitwert.
sich direkt an den hersteller zu wenden, könnte tw. allerdings auch zeit sparen. v.a.d., wenn man das gerät nach dem kauf beim hersteller registrierte.