Masturbieren im Wald Strafe?

3 Antworten

§ 183 a StGB stellt deine Masturbation nur dann unter Strafe, wenn du wissentlich oder absichtlich dich in der Öffentlichkeit präsentiert hast. Daher trifft der § auf dich wohl eher nicht zu.

Es ist unnötige Panik, es wird keine Anzeige erstellt, da kein Straftatsbestand vorhanden ist.

Man geht davon aus, dass in einem Wald kaum Publikumsverkehr ist, auch wenn du nackt im Wald rumrennen würdest, im Wald halten sich in der Regel nur Tiere und Jäger auf.

Anders sieht es aus, wenn es am Waldrand geschieht, da ist die Öffentlichkeit eher zugange.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aufklärung von Straftatsbeständen, Abwehr von Gefahren

Ich denke diese Person wird andere Probleme haben