Markisen Bestandteil der Wohnung?

2 Antworten

Jetzt sagt die Vermieterin, ich soll es meiner Hausratversicherung melden.

Das könnte ich nur dann nachvollziehen, wenn die Markise trotz Unwetterwarnung ausgerollt war.


DaKaBo  01.07.2024, 22:18
sie war nicht eingefahren

Dann ist die Sache klar: Du hast den Schaden verursacht.

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Das ist über die Wohngebäudeversicherung versichert. War die Markise trotz des angekündigten Sturms ausgefahren, muss dies aller Voraussicht nach als grob fahrlässig eingestuft werden. Das wäre dann eine Sache für deine Haftpflichtversicherung.

Aber Achtung! Wenn es sich nur um einen Schaden im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich handelt, kann es klüger sein, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, da mehrere kleine über die Versicherung regulierte Schäden zu einer Kündigung des Vertrags durch die Versicherung führen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

kibo81 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 22:29

Aber die Privathaftpflicht würden nur den Zeitwert zahlen oder? Die sind bestimmt 15 Jahre alt und man konnte sie kaum noch einfahren

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Wikifreak  01.07.2024, 22:35
@kibo81

Wusste die Vermieterin, dass die Markisen nicht mehr eingefahren werden konnten? Und was genau ist da abgerissen? Lässt sich das nicht wieder anbringen? Du haftest nur für Schäden an der Mietsache, die durch "deine Schuld" entstanden sind. Wenn du die Dinger nicht einfahren konntest, konntest du auch den Schadenseintritt nicht verhindern und bist raus.

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kibo81 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 22:38
@Wikifreak

Ja sie wusste es.

Ich denke ,sie wird es nicht zugeben, habe es leider nicht schriftlich.

Beide Markisen sind aus der Verankerung gerissen und haben sogar die Holzbalken woran sie befestigt waren abgerissen.

Reparieren lohnt sich nicht mehr, die sind ca.15 Jahre alt.

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Wikifreak  01.07.2024, 22:47
@kibo81

Es würde genügen, wenn du dafür einen Zeugen hättest. Aber im Grunde genommen geht es dann ja nicht darum, die Markisen zu ersetzen, sondern um eine neue Befestigung derselben. Sieht mir aus der Ferne nach einer Patt-Situation aus. Ich würde die Vermieterin auf ihre Wohngebäudeversicherung verweisen. Lehnt diese die Schadensübernahme ab, kann man sich immer noch über eine Kostenteilung unterhalten.

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