Markisen Bestandteil der Wohnung?
Guten Abend,
Leider war hier von Samstag auf Sonntag ein Unwetter ,dieses hat meine beiden Markisen abgerissen.
Laut Übergabe Protokoll hieß es,die seien Bestandteil der Wohnung.
Jetzt sagt die Vermieterin, ich soll es meiner Hausratversicherung melden.
Aber wenn es Bestandteil der Wohnung ist, muss die es doch ihrer Versicherung melden?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaKaBo/1570647937749_nmmslarge__1038_0_2005_2006_93dd5a8dee4e7a1ccacba110c5eaae8e.jpg?v=1570647938000)
Jetzt sagt die Vermieterin, ich soll es meiner Hausratversicherung melden.
Das könnte ich nur dann nachvollziehen, wenn die Markise trotz Unwetterwarnung ausgerollt war.
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sie war nicht eingefahren
Dann ist die Sache klar: Du hast den Schaden verursacht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Das ist über die Wohngebäudeversicherung versichert. War die Markise trotz des angekündigten Sturms ausgefahren, muss dies aller Voraussicht nach als grob fahrlässig eingestuft werden. Das wäre dann eine Sache für deine Haftpflichtversicherung.
Aber Achtung! Wenn es sich nur um einen Schaden im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich handelt, kann es klüger sein, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, da mehrere kleine über die Versicherung regulierte Schäden zu einer Kündigung des Vertrags durch die Versicherung führen können.
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Wusste die Vermieterin, dass die Markisen nicht mehr eingefahren werden konnten? Und was genau ist da abgerissen? Lässt sich das nicht wieder anbringen? Du haftest nur für Schäden an der Mietsache, die durch "deine Schuld" entstanden sind. Wenn du die Dinger nicht einfahren konntest, konntest du auch den Schadenseintritt nicht verhindern und bist raus.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja sie wusste es.
Ich denke ,sie wird es nicht zugeben, habe es leider nicht schriftlich.
Beide Markisen sind aus der Verankerung gerissen und haben sogar die Holzbalken woran sie befestigt waren abgerissen.
Reparieren lohnt sich nicht mehr, die sind ca.15 Jahre alt.
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Es würde genügen, wenn du dafür einen Zeugen hättest. Aber im Grunde genommen geht es dann ja nicht darum, die Markisen zu ersetzen, sondern um eine neue Befestigung derselben. Sieht mir aus der Ferne nach einer Patt-Situation aus. Ich würde die Vermieterin auf ihre Wohngebäudeversicherung verweisen. Lehnt diese die Schadensübernahme ab, kann man sich immer noch über eine Kostenteilung unterhalten.
Aber die Privathaftpflicht würden nur den Zeitwert zahlen oder? Die sind bestimmt 15 Jahre alt und man konnte sie kaum noch einfahren