Mann schlägt Zahnarzt, Strafe zu hoch?

10 Antworten

Eine Geldstrafe wird immer nach dem Einkommen des Angeklagten/Verurteilten berechnet. Dann verdient der Bekannte von deinem Bekannten auch entsprechend. Eine Strafe soll ja auch als Strafe spürbar sein. Wenn Du einem Millionär z.B. eine soclhe 4.000 Euro-Strafe aufbrummst, lächelt der nur müde darüber. Der würde da natürlich deutlich mehr bezahlen müssen, so das ihm das Lächeln auch vergeht.

Der kann froh sein das er keine Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat, denn eine gefährliche Körperverletzung ist kein Pappenstiel, anders wie die "normale" Körperverletzung, wobei das natürlich auch nicht in Ordnung ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

maxundmogli 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 15:32

Wieso gefährliche???

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Das ist schon angemessen, wenn man seinem Zahnarzt eine knallt. Das wäre auch nicht OK gewesen, wenn es ein anderer Patient gewesen wäre, der sich vordrängelt. Da sagt man "Entschuldigung, ich bin vor ihnen dran" und haut nicht gleich zu.


ZuumZuum  04.09.2024, 11:07

Mittels hinterlistigem Überfall = gefährliche Körperverletzung. Das ist schon eine etwas größere Sache.

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Selbst wenn es nicht der Zahnarzt gewesen wäre, man kann nicht einfach drauf los schlagen, wenn sich jemand vordrängelt, das kann man mit Worten regeln.

Das Ganze ist noch glimpflich ausgegangen und meine Meinung ist, dass die Strafe zu niedrig angesetzt war.

Solche Übergriffe, tätlichen Angriffe sollten empfindlich bestraft werden, damit die Hemmschwelle sinkt.

Wie kann man so gewalttätig sein, wegen vermeintlichen "Vordrängelns".

viel zu wenig, dieses gesocks, dass auch rettungs-sanitäter und feuerwehrleute tätlich angreift, gehört drastisch bestraft.

Nein, finde ich zu wenig.

Wenn sich dann im Supermarkt einer wirklich vordrängelt, sticht er ihn ab, oder was?

Wenn man wegen sowas ausrastet und nicht vorher miteinander redet, dann ist die Aggressionsschwelle extrem nieder.