Mankohaftung Kassa?

2 Antworten

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/kassendifferenz

Eine Haftung des Arbeitnehmers für eine Kassendifferenz ist aber nur gegeben, wenn ihm der Arbeitgeber zumindest mittlere Fahrlässigkeit nachweisen kann. Dieses ist im Einzelfall meist schwierig, so dass eine einfache Verrechnung mit dem Arbeitslohn im Regelfall nicht möglich ist.

Ich hatte Nachmittagsschicht und die Filialleitung hat meine Kassa Vormittag auch genutzt, es wurde nicht abgerechnet sondern von mir Nachmittag weiter kassiert, da viel los war.

Wer hat jetzt hier fahrlässig gehandelt?

Muss ich diesen Betrag bezahlen, da die Kassenlade auf meinem Namen läuft, obwohl ich nicht die Einizge war, die an meiner Lade kassiert hat?

Nein - eine Schadenersatforderung dürfte hier aus mehreren Gründen nicht möglich sein.


xmbck 
Beitragsersteller
 30.12.2019, 21:30

Vielen Dank für die Antwort!

Habe das alles im Internet bereits gelesen war mir aber nicht sicher, da die Lade auf meinem Namen läuft. Soweit ich weiß ist es auch verboten eigentlich unter meinem Namen zu kassieren, obwohl ich nichtmal Dienst am Vormittag hatte oder nicht?

Der Abeitgeber hat einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer, wenn die Kasse einen Differenzbetrag aufweist. Hierzu muss der Arbeitgeber aber, wie zutreffend ausgeführt wurde, zumindest mittlere Fahrlässigkeit nachweisen, da der Arbeitnehmer für leichte Fahrlässigkeit nicht einstehen muss.

Um diese Problematik zu umgehen, werden häufig Mankoabreden getroffen. Dann haftet der Arbeitnehmer verschuldensunabhängig für den Differenzbetrag. Eine solche Abrede ist bei dir aber wohl nicht vorhanden und wäre ohnehin nur wirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Mankoprovision zahlt.

Der Betrag musst du daher nicht zahlen.


xmbck 
Beitragsersteller
 30.12.2019, 21:33

Mankoprovosion wird bei mir nicht bezahlt und vertraglich ist auch nichts vereinbart, habe soeben nochmals meinen Vertrag durchgelesen.

Vielen Dank!