maler und lackierer urlaubsgeld ...
hallo leute bin 26 jahre komme aus hessen und habe 25 tage urlaub , kann mir jemand sagen wann mein chef das ausbezahlen muss bzw wieviel? oder kennt jmd die nummer von der urlaubskasse? wäre über hilfreiche antworten dankbar
lg
3 Antworten
www.uk-maler.de ist die Homepage der Urlaubskasse für Maler- u. Lackiererhandwerk.
Dort wirst du sicherlich Informationen und evtl. auch ein Telefonnr. finden.
So wie ich es kenne: Arbeitnehmer nimmt z.B. 5 Tage Urlaub, dafür bekommt er das reguläre Entgelt und 15% zusätzliches Urlaubsgeld, 15% auf(von) dem Arbeitslohn für die Urlaubstage. Immer im Abrechnungsmonat.
Der Arbeitgeber macht dieses Entgelt bei der Urlaubskasse geltend. Es liegt bei ihm ob er das sofort und irgendwann gesammelt macht.
Der Arbeitgeber kann aber nicht mehr Entgelt (Lohn) für die Urlaubstage zahlen als du Geld "in der Urlaubskasse" drin hast. Darüber wird (muß) nach dem Jahreswechsel abgerechnet werden und du erhälst vom Arbeitgeber den Teil B der Lohnnachweiskarte des vergangenen Jahres. Der Arbeitgeber zahlt ja für dich, abhängig von deinem Alter u. Gewerbezugehörigkeit, einen Prozentsatz deines Bruttolohnes für das Urlaubskassenverfahren ein. (Nicht von deinem Lohn, schon vom Geld des Arbeitgebers, Berechnung ausgehend vom Bruttolohn).
Vielen lieben dank , ich werde da montag mal anrufen :) lg
Der Urlaub ist nicht dazu da ausbezahlt zu werden, sondern um die Arbeitskraft zu erhalten.
Zusammen mit dem Urlaubsentgelt hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 15 v.H. des bei Urlaubsgewährung auszuzahlenden Urlaubsentgeltes. Es kann nur gleichzeitig mit dem Urlaubsentgelt beansprucht und ausgezahlt werden.
Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld werden fällig, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub antritt.
Der Anspruch auf Abgeltung entsteht in den tariflichen Sonderfällen.
Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks ist die Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld ohne gleichzeitige Gewährung der Freizeit grundsätzlich unzulässig.
das is logisch ! aber es geht ums urlaubsgeld? sagt dir das was :D:D:D:D