Maler und Lackierer -Tarifvertrag Kündigungsfrist?
Hallo,
mein Mann arbeitet als Maler und Lackierer , in seinem Arbeitsvertrag steht dass die tariflichen Kündigungsfristen gelten. Wenn wir das richtig verstehen sind diese nur 12 Werktage (da er jedes Jahr durch Schlechtwetter Arbeitlosengeld I bekommt), falls er als AN kündigen möchte. Der neue potenzielle AG könnte ihn erst zum 01.12 anstellen, ist es meinem Mann als AN möglich eine Kündigung zu schreiben zum 30. November, oder haben wir da einen Denkfehler?
Danke!
1 Antwort
Also 12 Werktage scheinen korrekt zu sein. (Also 2 1/2 Wochen).
Natürlich kannst Du Deine Kündigung bereits sofort zum 30.11.2021 aussprechen. Dann wissen alle früher woran sie sind.
Nur damit ich es hier geschrieben habe...natürlich muss weiter gearbeitet werden bis zum letzten Arbeitstag. Es kann auch noch anteilig der Urlaub genommen werden.
Arbeitnehmer sind immer besser gestellt, d.h. wenn das Schlechtwetter nicht als Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit gewertet wird, bleibt die Kündigungsfrist auf seiten des Arbeitnehmers (dein Mann) unverändert bei 12 Werktagen.
Darf ich noch ganz doof fragen; falls Schlechtwetter nicht als unterbrochen gezählt wird, zählt die Kündigungsfrist von einem Monat dann auch für meinen Mann, oder tatsächlich nur für den AG, wie es im Text steht.
selbstverständlich wird solange weiter gearbeitet ;)