Filesharing unbewusst betrieben?
Hallo,
ich und mein Vater haben uns 2016 ein Videospiel aus dem Internet runtergeladen per Utorrent, wir wussten nicht,das es Illegal war und waren dann geschockt, als wir ein Brief von der rka Rechtsanwälte erhielten.Die Summe Betrug damals 984 Euro und mein Vater unterschrieb die Unterlassungserklärung ohne sich vorher zu Informieren. Das spielte sich 2016 ab.Nun erhielten wir einen Brief von rka Rechtsanwälte, das wir 1.984 Euro bis zum 14.11 zahlen sollen.Mein Vater bezieht Leistung und ich mache zurzeit eine Ausbildung.Wie können wir vorgehen?.
im Brief steht:"auf die Abmahnung vom 27 Oktober 2016 wurde bisher leider keine Einigung zur Erledigung der Angelegenheit insgesamt erzielt.In der Vorkorrespondenz hatten wir die gerichtliche Inanspruchnahme bereits angekündigt.Die geltend zu machenden Beträge schlüsseln sich wie folgt:
Geschäftsgebühr: 984 Euro
Teilschadenersatz 1000 Euro.
9 Antworten
Es gab im Vorwege schon eine Forderung? Die hat dein Vater ignoriert? Die Summe ansich ist viel zu hoch! Mittlerweile hat sich diesbezüglich einiges getan in der Rechtsprechung und solche absurden Forderungen werden von den Gerichten abgeschmettert.
Geschäftsgebühr? Im einzelnen aufgeschlüsselt oder als Pauschale angegeben?
1000 Euro für ein Spiel?
Mit Hilfe eines Anwaltes könnt ihr nun nur die Höhe der Forderungen beeinflussen. Die Tat ansich nicht, da dein Vater die Unterlassungserklärung bereits unterschrieben hat.
https://www.abmahnung-internet.de/abmahnung-filesharing/#Unterlassungserkl%C3%A4rung
Das Abmahnschreiben: Hier wird dargestellt, welche Rechteinhaber (Plattenfirmen, Filmstudios, Softwarehersteller usw.) die Abmahnkanzlei vertritt, welches Werk von der Filesharing Abmahnung betroffen ist und worin genau die Rechtsverletzung liegt, die dem Abgemahnten vorgeworfen wird.
Kosten der Abmahnung und Schadensersatz: Dann wird dargestellt, dass der Abmahnempfänger die Anwaltskosten der Abmahnung übernehmen muss. Hinzu kommen dann außerdem noch sogenannte Schadensersatzforderungen.
Die Unterlassungserklärung: Oft ist der Filesharing Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt, die der Adressat unterschreiben soll. Auch, wenn viele Abmahnempfänger zuerst auf die Kosten schauen, ist diese Unterlassungserklärung der gefährlichste Teil der Abmahnung.
Tipp zum Umgang mit Abmahnkosten: Ob die per Abmahnung geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, sollte eine spezialisierte Anwaltskanzlei prüfen. So sind die Kosten einer Filesharing Abmahnung häufig viel zu hoch angesetzt. Schadensersatz müssen viele Abgemahnte überhaupt nicht zahlen, wenn sie beispielsweise nur Anschlussinhaber sind und selbst gar keine Tauschbörsen genutzt haben.
https://www.e-recht24.de/artikel/tauschboersen/6716-filesharing-abmahnungen.html
Einen Rechtsanwalt suchen, bevor der Vollstreckungsbescheid kommt.
Wann kommt der Vollstreckungsbescheid und wie kann man sich da verhalten?
Im Regelfall sind diese Beträge, die da gefordert werden, absurd übertrieben. Und genau das ist euer Ansatzpunkt. Ich würde folgendes machen: Ab zum örtlichen Amtsgericht gehen, dort einen "Beratungshilfe-Schein" beantragen. Verweis wäre vor allem darauf, diese eher absurd übertriebene Gebühr abzuwehren. Sprich: Das ist zu viel.
Damit geht dein Vater dann zu einem örtlichen Anwalt und lässt den einen Brief aufsetzen, dass diese Gebühren überzogen sind und man das so nicht anerkennt. Weder der Schadensersatz ist irgendwie schlüssig, noch diese RVG-Gebühr. Im Gegenteil: Die Kosten, die der Anwalt dann normalerweise kostet für deinen Vater, die sind zum einen über den Beratungsschein abgedeckt, zum anderen darf man die als Schadensersatz gegenüber diesen lustigen Anwälten ins Spiel bringen. Effektiv bedeutet das: Die kriegen gar nichts, maximal kriegt der Anwalt deines Vaters ein paar Euro. Aber auch deutlich weniger.
Darüber hinaus könnte hier sogar ein Fall von Betrug oder Gebührenübererhebung vorliegen. Sprich Diese 984€ Anwaltsgebühr ist eher absurde Abzocke. Das sollte man mit dem eigenen Anwalt dann auch besprechen, inwieweit er einen da unterstützt wegen einer Strafanzeige oder eine Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer.
Ein Bertungshilfeschein ist mitunter in sehr kurzer Zeit zu beantragen (habe selbst schon mal so einen Schein beantragt) und ein Termin beim Anwalt geht im Normalfall auch recht flott. Dieser setzt ein Schreiben auf, das mit Sicherheit noch vor dem 14.11 bei den RKA Anwälten ankommt.
Du musst zunächst gar nichts überweisen. Ob Anwälte Fristen setzen oder nicht ist egal. Das sind keine Behörden. Und lasst euch da auch nicht unter Druck setzen. Ansonsten stimme ich GeneralPatton zu.
Und wenn der Beratungsschein nicht genehimigt wird, bleibe ich noch a7f die Anwaltskosten stecken..
Er sollte aber genehmigt werden. Es geht um deinen Vater, denn er ist Anschlussinhaber oder? Du bzw. dein Vater muss einen Einkommensnachweis mitnehmen. Also dass er Leistungen bezieht. Dann hat er Anspruch, wenn es Sinn ergibt. Und das Abwehren absurd hoher Forderungen ist berechtigt.
Entschuldige, die blöd Frage, aber ihr wusstet nicht, dass das Downloaden von Videospielen aus dubiosen Quellen illegal ist?
Und UTorrent ist ein P2P Filesharing Programm, bei diesem wird die Datei gedownloadet und gleichzeitig geuploadet.
Desweiteren kann ich hier leider keine Frage erkennen.
Es ist zumindest hier eigentlich vollkommen egal, ob sie es wussten oder nicht. Unwissenheit schützt einen da zumindest in diesem Fall definitiv nicht.
Es gibt andere Fälle, wo es keine "offensichtlich illegale Quelle" ist und dann auch das Argument der Unwissenheit zieht.
Deine Antwort ist im Ansatz hilfreich, was soll diese Maßregelung? Völliger Unsinn, er schrieb doch dass sie es nicht wussten, selbst wenn es eine Schutzbehauptung wäre steht es dir nicht zu hier den Helden zu spielen, nicht hilfreich!
Das hat nicht´s mit Helden spielen zu tun.
Es sollte eigentlich klar sein, dass illegale Downloads verboten sind, daher empfinde ich die Frage als etwas... Nun ja, sinnlos.
Warum antwortest du auf sinnlose Fragen? Ist es nicht ebenso kontraproduktiv ?
wir wussten nicht,das es Illegal war
Es gibt einen Rechtsgrundsatz, der da lautet "Unwissen schützt nicht vor Strafe" ... zumal das Problem illegaler Downloads schon lange vor 2016 in allen möglichen Medien ausführlich diskutiert wurde.
Ansonsten hat mepeisen natürlich recht - die Beträge sind übertrieben.
kleine Ergänzung: Wenn die Quelle nicht als illegal anzusehen war, dann schützt einen trotzdem die Unwissenheit. Das war damals beispielsweise Thema bei den Redtube-Abmahnungen.
Aber natürlich sind solche Fileshare-Netzwerke mit einem ansonsten klar kostenpflichtigen Spiel logischerweise als illegal einzustufen. Von jedem. Genauso wie jeder weiß, dass man die neuesten Kinofilme nicht kostenlos ansehen kann.
Ich muss am 14.11 das Geld überwiesen haben, so ein Antrag dauert 3-4Wochen, das wäre zu spät