Mängel in Wohnung zählt das dazu?
Ich bin gerade umgezogen und sehe jetzt erst in welch ein erbärmlichen Zustand die Wohnung ist.
In der Küche kann man dad Fenster nich weit öffnen ,da die Arbeitsplatte dran hintert und obere Schränke.Selbst auf Kipp geht das nur zur Hälfte.
Im Bad wannenabfluss ist Rost zu sehen.
Wohnung war komplett verdreckt. Vom Vormieter hab ich aus den übernommenen Schränken 5 müllsäcke voll raus geholt. In Küche kein warmes Wasser und abzughaupe Herd geht nicht.
Vermieter meinte nicht sein Problem ich hab die Küche so abgekauft.hab gesagt was die Küche jetzt mit dem Warmwasser zu zum hat! Keine Antwort darauf. Nun will ich am liebsten wieder ausziehen nur ich denk das er dann sagt ,,dann auch Küche raus,,weil ich sie ja abgekauft hatte.nur zu diesem Zeitpunkt hab ich nicht gesehen das man Fenster nicht öffnen kann und kalt wasser nur ist.auch eine Wohnung so dreckig zu übergeben hab ich noch nie erlebt. Nicht mal kloh wird gewechselt wegen dem grün Farbton.ich bin am Ende und will da nur noch weg
2 Antworten
Alles was nicht herausfällt wenn man die Wohnung sozusagen auf den Kopf stellen würde gehört zum Vermieter.
Die Wohnung muss zum Wohnen geeignet sein und die technischen Einrichtungen müssen funktionieren.
Du hättest die Wohnung nicht in diesem Zustand übernehmen müssen. Bei der Übergabe hätten die Mängel protokolliert werden müssen und der Vermieter wäre meines Erachtens in der Pflicht gewesen die Mängel zu beseitigen.
Meiner Meinung nach warst du zu blauäugig, so etwas hätte ich mit mir nicht machen lassen. Wenn du die Küche jetzt natürlich abgekauft hast und die nicht zum Mietgegenstand dazu gehört, dann hast Du natürlich schlechte Karten.
Wenn du also keinen Übergabeprotokoll hast wo die Mängel vermerkt sind, dann wirst du wahrscheinlich schlechte Karten haben. Leider wissen immer noch viel zu wenige, wie man sich rechtlich richtig verhält wenn man eine Wohnung übernimmt oder übergibt.
In deinem Fall würde ich dir raten, dich von einem Mieterverein beraten zu lassen. Gegebenenfalls kannst du für Mängel eine Mietminderung geltend machen oder andere Schritte einleiten. Da solltest du dich aber vorher beraten lassen.
Hinterher ist man schlauer. Such dir nen Nachmieter aber erwähne alle Mängel. Sollte heute trotzdem gut funktionieren
Zwecks warmes Wasser in Küche meinte er das ich dann ein Unterbau Speicher benötige und neuen Wasser Hahn Unterdruck.Hab ihn gefragt ob er den kauft ,nein dafür ist er nicht zuständig das ist sache der Küche meinte er