Mängel in Wohnung zählt das dazu?

2 Antworten

Alles was nicht herausfällt wenn man die Wohnung sozusagen auf den Kopf stellen würde gehört zum Vermieter.

Die Wohnung muss zum Wohnen geeignet sein und die technischen Einrichtungen müssen funktionieren.

Du hättest die Wohnung nicht in diesem Zustand übernehmen müssen. Bei der Übergabe hätten die Mängel protokolliert werden müssen und der Vermieter wäre meines Erachtens in der Pflicht gewesen die Mängel zu beseitigen.

Meiner Meinung nach warst du zu blauäugig, so etwas hätte ich mit mir nicht machen lassen. Wenn du die Küche jetzt natürlich abgekauft hast und die nicht zum Mietgegenstand dazu gehört, dann hast Du natürlich schlechte Karten.

Wenn du also keinen Übergabeprotokoll hast wo die Mängel vermerkt sind, dann wirst du wahrscheinlich schlechte Karten haben. Leider wissen immer noch viel zu wenige, wie man sich rechtlich richtig verhält wenn man eine Wohnung übernimmt oder übergibt.

In deinem Fall würde ich dir raten, dich von einem Mieterverein beraten zu lassen. Gegebenenfalls kannst du für Mängel eine Mietminderung geltend machen oder andere Schritte einleiten. Da solltest du dich aber vorher beraten lassen.

Hinterher ist man schlauer. Such dir nen Nachmieter aber erwähne alle Mängel. Sollte heute trotzdem gut funktionieren


grottenmolch56 
Fragesteller
 31.03.2024, 17:32

Zwecks warmes Wasser in Küche meinte er das ich dann ein Unterbau Speicher benötige und neuen Wasser Hahn Unterdruck.Hab ihn gefragt ob er den kauft ,nein dafür ist er nicht zuständig das ist sache der Küche meinte er

0