Madchen will mich anzeigen kann sie das?

8 Antworten

Das Strafgesetzbuch wurde für wichtige Fälle verfaßt. Eurer Streitgehört nicht dazu.

Wo oder bei wem will sie Dich denn anzeigen? Bei der Polizei vielleicht? Die schicken sie höchstens in den Kindergarten zurück

Denk mal nach, das ist einfach lächerlich....

Hallo Butterbirne123,

wenn überhaupt, dann könntest Du durch diese Behauptung den Straftatbestand der beiden folgenden Gesetze erfüllt haben:

Ob mit der Behauptung: "xyz Person gleich mit jedem zam sein will der ankommt ohne das sie ihn liebt" überhaupt einer der beiden Straftatbestände erfüllt ist, halte ich persönlich für fraglich. Aber das müsste letztendlich ein Richter entscheiden.

Aber erst einmal, kann Dich die Fünfzehnjährige nicht anzeigen, da eine Anzeige nicht langt.

Die Tat wird nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Diesen Strafantrag kann man mit fünfzehn aber noch nicht selber stellen, sondern der muss von den Eltern gestellt werden. Das diese das tun ist unwahrscheinlich.

Aber selbst wenn, wird die Staatsanwaltschaft keine Klage erheben, weil die Staatsanwaltschaft  gem. 376 StPO (https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__376.html) bei der "üblen Nachrede" und der "Verleumdung" nur bei vorliegen des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung Klage erhebt.

Da aber in Deinem Fall sicherlich kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, erfolgt erst gar keine Klageerhebung.

Insofern ist die Drohung des Mädchens nichts weiter als heiße Luft.

Schöne Grüße
TheGrow

Also rechtlich gesehen: Nein.

Aber ich denke jetzt mal dass sie das auch nicht tun wird... Sind nur Leere Drohungen. Versuch mal das mit ihr zu klären

Mehr Ideen habe ich auch nicht 

LG


louis2061  18.03.2016, 20:11

Rechtlich müsste das doch so sein, dass es unter Rufmord fällt oder ? Aber wie du schon sagst.. Leere Drohungen^^

Peace out

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Ja das darf sie, wegen übler Nachrede/Verleumdung.

Ob es ihr was bringt ist eine andere Sache.