Macht man sich mit dem Erhalten von nudes strafbar?
Eine minderjährige Person schickt einer anderen minderjährigen Person nudes
Der Sender ist mit dem behalten der Bilder einverstanden
Macht sich der Empfänger dadurch strafbar?
3 Antworten
Sofern Versender:in Ü14 ist ODER das Bild nicht als Kinderpornografie zählt (s. § 184b StGB: Nacktheit ist nicht zwingend Pornografie, und Kinderpornografie bedeutet nicht zwingend Nacktheit), macht sich der/die Empfänger:in nicht strafbar.
Sollte es sich überhaupt um Jugendpornografie handeln, so ist der Besitz mit Einwilligung der dargestellten jugemdlichen Person nicht strafbar (§ 184c StGB).
PS: Und um bei der Gelegenheit auch mit einem hier mal wieder verbreiteten populären Rechtsirrtum aufzuräumen: Dass man erst ab 14 schuldfähig (strafmündig) ist, bedeutet nur, dass man wg. eines begangenen Delikts nicht bestraft werden kann. Aber natürlich kann man dennoch dafür zivilrechtlich verurteilt werden. In Deutschland ist man ab 7 deliktfähig.
D.h., selbst wenn ein U14 von seiner Freundin ein Nude hat, das nicht kinderpornografisch ist, landet er ggf. vor Gericht, wenn er das seinen Kumpels schickt. Selbst ohne § 184b StGb verstößt das gleich gegen eine Reihe von Gesetzen ... und er ist deliktfähig.
Ach, und ich finde das Gesetz zwar recht verständlich, aber sollte da die Bedeutung eine Formulierung unklar sein, erkläre ich sie natürlich gerne. ;-)
Mitunter bedeutet Juristendeutsch auch etwas anderes als Umgangsdeutsch.
Mit dem Besitz nicht. Allerdings nicht rumsenden, aufgrund von Vertrauen, Rechten am Bild etc. Wenn du die weiterleitest ohne ihre Zustimmung, dann teilst du Pornografische Inhalte von Minderjãhrigen. Das gibt Stress.
Wenn der Empfänger derartiger Pornografie noch dazu möglicherweise Kinderpornografie unter 14 ist, besteht für den Empfänger keine Gefahr, daß man diesen zur Verantwortung und Rechenschaft zieht. Ähnlich ist es natürlich auch beim Absender derartiger Abartigkeiten, ist der unter 14, ist der Drops gelutscht. (Personen unter 14 sind nämlich strafunmündig.)
Personen unter 14 sind nämlich strafunmündig
... aber bereits ab 7 deliktfähig.
Fazit: Selten dumme Idee!
Aber ich kenne 13-Jährige, die Schmerzensgeld zahlen mussten.
Und ich kenne auch 7-Jährige, die in geschlossene Therapieeinrichtungen verbracht wurden.
Denn freiheitsentziehende Maßnahmen kennt auch das Zivilrecht ...
Der 13 jährige ohne Einkommen, der zahlen muss, der Klassiker ☝️😜
- Zivilrechtliche Ansprüche verjähren nicht so schnell.
- Die Eltern könnten das übernehmen ... und dann vom Taschengeld einbehalten (würde ich als Erziehungsmaßnahme auch machen, ohne davon etwas zu übernehmen).
- Allerdings ist der zu zahlende Betrag dann ggf. höher. Abschläge gibt es ggf., wenn man das Geld selbst verdient. Ab 13 darf man arbeiten/beschäftigt werden.
- Was spricht denn gegen den guten, alten Ferienjob?
- Und wann machst Du dich ERST schlau und redest DANN? Reicht ein deutlicher Hinweis nicht?
Als wenn deine 13 jährigen ackern gehen würden, nach ner Stunde sind die doch wegen Burnout beim Therapeuten 🤣😁😃🤣
Und andere drehen vollkommen am Rad, nur weil ihr fragiles Ego nicht damit klarkommt, für eine selten dumme Idee kritisiert worden zu sein. ^^
Na ja, das war's dann vielleicht/hoffentlich auch ...
Was ist denn kinderpornografisch?