Macht es einen Unterschied ob man jemanden online in der Öffentlichkeit beleidigt oder in privaten Nachrichten?

5 Antworten

Ja, macht es. Denn strafbar sind Beleidigungen von Dritten nur, wenn Sie öffentlich gemacht oder verbreitet werden. Also mindestens ein Gruppenchat. In einer privaten Nachricht an eine Einzelperson kann ich über Dritte straffrei Beleidigungen aussprechen. Ebenso im engsten Familien- und Freundeskreis.

Zionist ist übrigens keine Beleidigung per se. Und Nazi nur dann, wenn man es nicht ist. Noch lebende Mitglieder der NSDAP kann ich selbstverständlich straffrei zumindest als ehemalige Nazis betiteln.


Funship  03.10.2024, 09:30
strafbar sind Beleidigungen von Dritten nur

Und was ist mit den Zweiten?

Starkman405  03.10.2024, 06:31

Wobei der Staat bestimmt nicht so genau hinsieht wenn man jetzt einen noch lebenden ehemaligen SS-Offizier beleidigt oder einen Otto-Normalbürger von nebenan.

per Privatnachricht ist die Beweisbarkeit einfacher, in der Öffentlichkeit bräuchte Es zumindest einen Zeugen.

Aber rechtliche Bewertung ist (noch) kein Unterschied ob Digital oder Analog.

Woher ich das weiß:Recherche

Yep..

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Offenbar macht es einen Unterschied, ob die Beleidigung öffentlich stattfindet oder nicht.

Ja, denn es kommt auch auf die aussen und breiten Wirkung an.

Ja, das macht einen unterschied bei der Frage ob die Beleidigung strafbar ist.

Eine Aussage vor 100 Leuten ist wesentlich einfacher geeignet einen anderen herabzuwürdigen als eine private Nachricht.