Macht ein Kinderarzt die erstuntersuchung für die Ausbildung?
Ich fange am 1.9 meine Ausbildung an und brauche als Voraussetzung eine erstuntersuchung. Nun war ich beim Hausarzt doch der nimmt keine neuen Patienten. Ich habe nicht wirklich ein Hausarzt da ich sonst immer beim Kinderarzt war und das ist schon länger her. Also meine Frage macht der Kinderarzt auch die erstuntersuchung oder nicht ?
5 Antworten
Ja, selbstverständlich - zumal der Kinderarzt immer auch Kinder- und Jugendarzt ist.
Die Untersuchung kann bei jedem approbierten Arzt innerhalb Deutschlands stattfinden - im Gesetz gibt es dazu keine Einschränkung:
Hi Jtbasd :-)
Zuerst einmal Glückwunsch zu deinem Ausbildungsplatz :-) Du hast diesen wahrscheinlich erst kürzlich bekommen, wenn du jetzt noch die Erstuntersuchung machen lassen musst oder?
Die Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz, auch bekannt als Jugendarbeitsschutzuntersuchung, kannst du natürlich auch beim Kinderarzt machen lassen, ja. Der Umfang bzw. Ablauf der Untersuchung, dürfte sowohl beim Hausarzt, wie auch beim Kinderarzt, sehr ähnlich sein. Das macht also letztendlich keinen Unterschied, zu welchem Arzt du gehst :-)
Ich hoffe, dass ich dir ein bisschen helfen konnte und wünsche dir alles Gute! Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, kannst du natürlich auch jederzeit auf mein Profil gehen, mir dort eine Freundschaftsanfrage schicken, und anschließend dann eine persönliche Nachricht senden :-)
Liebe Grüße
Hallo,
minderjährig oder volljährig?
Welches Bundesland?
Gruß
RHW
Man braucht für die Untersuchung einen Berechtigungsschein von der Stadtverwaltung (z.B. Bürgerbüro). Mit diesem Schein schreibt der Arzt dann seine Abrechnung und erstellt eine Bescheinigung über das Ergebnis der Untersuchung: https://www.ihk-emden.de/produktmarken/bildung/Ausbildung/Ausbildungsberatung/Rechtliche_Regelungen/Aerztliche_Untersuchung_fuer_jugendliche_Auszubildende/2361772
Ob man mit diesem Schein zum Kinder- und Jugensarzt oder zum Allgemeinmediziner geht, bleibt dem Azubi überlassen.
Für Behandlungen bei Erjkrankungen kann man bis zum 18. Geburtstag zum Kinderarzt gehen. Danach darf dieser grds. nicht mehr mit der Krankenkasse abrechnen.
Für den Arzt braucht man nur den Berechtigungsschein der Stadtverwaltung und bei den meisten Ärzten natürlich einen Termin. Es kann sein, dass der Arzt nach der Gesundheitskarte der Krankenkasse fragt, die ist aber nicht erforderlich (Ausnahme: der Arzt findet etwas, dass behandelt werden sollte).
Wenn der Arzt in seiner Bescheinigung feststellt, das man die Ausbildung aus medizinischen Gründen nicht ausüben kann/darf, kann der Arbeitgeber den Ausbildungsvertrag kündigen. In der Probezeit kann der Arbeitgeber aber sowieso jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen (der Azubi aber auch).
Dein Kinderarzt kann das machen.
Du wirst aber sowieso einen Arzt brauchen, daher suche dir jetzt einen, der dein Hausarzt wird.
Das macht normalerweise das Gesundheitsamt.
Das stimmt nicht. Untersuchungen, welche vor Ausbildungsbeginn bei minderjährigen Azubis im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes durchgeführt werden müssen, können sowohl vom Hausarzt wie auch vom Jugendarzt gemacht werden.
Ich bin 16 Jahre alt und lebe in Niedersachsen