Lowrider mit strassenzulassung für Deutschland?

2 Antworten

Ich denke mal da wird es schon hier scheitern:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

  1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
  2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.

(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die

  1. in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG oder
  2. in Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG oder
  3. in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG

in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG, in Anhang II der Typgenehmigungsrichtlinie 2003/37/EG und in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 1 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 2 bekannt gemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich.


Nureinrandom 
Beitragsersteller
 23.10.2019, 16:45

Ok schade. Danke für die Info :D

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Kurz: Kannst du vergessen.

Rein prinzipiell sind während der Fahrt verstellbare Fahrwerke möglich - gibt ja schon seit Jahren serienmäßig in bspw. Oberklasseautos - aber es muss immer gewährleistet werden, dass der Mindestabstand zum Boden eingehalten wird (und Mindesthöhe der Beleuchtung usw., was indirekte Beschränkungen sind) - auch bei Ausfall des Systems. Nur ist die Niveauregulierung bei Lowridern auf einem komplett anderen Level. Da kommen dann noch weitere Aspekte der Verkehrstauglichkeit wie max. Achslasten oder Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer und Mitmenschen. Einen richtigen Lowrider nimmt dir niemand ab. Ein "Krüppel" mit einem stärkeren Luftfahrwerk (oder schwachem Hydrauliksystem) ist schon machbar, aber der kann dann natürlich nicht hoppeln, nicht auf den Boden und so weiter...


Nureinrandom 
Beitragsersteller
 23.10.2019, 16:45

Ok. danke für die info :)

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Antonio68  01.07.2022, 08:10

Aber Lamborghinis und Porsche sind auch sehr tief also wird es doch keine Probleme geben oder Irre ich mich da?

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