Lost Place Selbstverteidigung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass du selbst eine Straftat begehst, schließt ein Notwehrrecht deinerseits erst mal nicht aus. Auch wenn ein Bankräuber von dem anderen angegriffen wird, kann der angegriffene Bankräuber sich in Notwehr gegen den anderen wehren. Entscheidend ist, dass der gegenwärtige Angriff, gegen den du dich verteidigst, rechtswidrig ist.

Lustig wird es aber, wenn der Obdachlose dich festhält und sich dabei auf § 127 Abs. 1 StPO beruft :D

Wo du bist, ist egal. Die Körperverletzung wird nicht schlimmer, wenn du an diesem Ort nicht sein durftest.

Aber ein Lost Place zu besuchen, muss an sich noch nicht illegal sein. Und jemanden zu schlagen ist auch nicht immer eine Straftat.


Niemand249 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 19:58

Ich meinte ja auch ob es Selbstverteidigung wäre falks ich als erstes angegriffen werden würde oder als Straftat zählen würde

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Klar, es wurden sogar schon Obdachlose angezündet.


Niemand249 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 19:56

Ich meinte ja wenn er mich angreift und ich mich verteidige ob es dann als Straftat oder selbstverteidung zählt

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