Lost Place Selbstverteidigung?
Wenn ich in einem lost Place wäre und dort zb von einem Obdachlosen angegriffen ,aber ich ihn dann verletze oder schwer verletzte würde es als Selbstverteidigung zählen , oder würde es als normale Straftat zahlen , da ich ja auch illegal da war?
3 Antworten
Dass du selbst eine Straftat begehst, schließt ein Notwehrrecht deinerseits erst mal nicht aus. Auch wenn ein Bankräuber von dem anderen angegriffen wird, kann der angegriffene Bankräuber sich in Notwehr gegen den anderen wehren. Entscheidend ist, dass der gegenwärtige Angriff, gegen den du dich verteidigst, rechtswidrig ist.
Lustig wird es aber, wenn der Obdachlose dich festhält und sich dabei auf § 127 Abs. 1 StPO beruft :D
Wo du bist, ist egal. Die Körperverletzung wird nicht schlimmer, wenn du an diesem Ort nicht sein durftest.
Aber ein Lost Place zu besuchen, muss an sich noch nicht illegal sein. Und jemanden zu schlagen ist auch nicht immer eine Straftat.
Ich meinte ja auch ob es Selbstverteidigung wäre falks ich als erstes angegriffen werden würde oder als Straftat zählen würde
Klar, es wurden sogar schon Obdachlose angezündet.
Ich meinte ja wenn er mich angreift und ich mich verteidige ob es dann als Straftat oder selbstverteidung zählt