Lösen Kulanzgutscheine, auf denen das nicht vermerkt ist, eine berechtigte Rückforderung ab?

1 Antwort

Dein Handeln wäre unlauter, somit rechtswirdig. Zudem offensichtlich Betrug.

Nachweisbar womöglich auch, denn evtl. steht im Computersystem zum Gutschein ein Vermerk. Zudem gibt es ja einen Zeugen (derjenige, der dir den Gutschein gegeben hat).