Lieferverkehr frei/ Meinung eines Anwalt gefragt?
Guten Tag,
ich arbeite bei dm-Drogeriemarkt und hatte heute die Aufgabe eine Umlagerung von einer anderen Filiale in meine eigene zu transportieren. Dafür habe ich mein Privatfahrzeug genutzt und dafür wurde mir ebenfalls eine Dienstzeit geschrieben. Meine Filiale befindet sich in einem großen Center. Da ich der Meinung war das ich in diesem Moment eine Anlieferung hatte, bin ich mit meinem PKW in die Anlieferungszone gefahren. (Durchfahrt verboten/Liefervekehr frei)
Zu meinem Glück befanden sich direkt 2 Mitarbeiter des Ordnungsamt vor Ort und haben mich sehr nett darauf hingewiesen, dass ich mich in einer Fußgängerzone befinde und hier nichts zu suchen hätte. Daraufhin habe ich denen meine Situation geschildert. Mir wurde gesagt das mein Auto nicht als Lieferfahrzeug gekennzeichnet ist.
Ich hab noch niemals gesehen, dass ein Lieferfahrzeug als Lieferfahrzeug gekennzeichnet war?
Die Herren haben mir die Durchfahrt verwehrt und meinten wenn ich weiter diskutiere schreiben sie mir ein 50 Euro Ticket wegen Falschparken.
Meine Frage ist, ab wann ist man Lieferant?
Und haben die äußerst netten Herren in diesem Fall recht? Ich hatte sogar einen Umlagerungsschein dabei, auf dem vermerkt war, dass ich eine Ware von einer Filiale in eine andere bringe.
Liebe Grüße
2 Antworten
Mir wurde gesagt das mein Auto nicht als Lieferfahrzeug gekennzeichnet ist.
Hier wurde eindeutig Unsinn erzählt. Man muss kein Anwalt sein, sondern kann das auch mit einer kurzen Recherche belegen.
Erst einmal wird der Begriff bzw. das Zeichen (Schild) in der StVO nicht genauer erklärt. Es ist ein Zusatzzeichen, welches also nicht nochmal in der StVO genauer definiert wird. So findet man es auch im Internet:
Das Zusatzschild „Lieferverkehr frei” ist ein offizielles Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Trotzdem ist in der Verordnung an keiner Stelle definiert, was unter „Lieferverkehr” genau zu verstehen ist. Auch in anderen Gesetzestexten findet sich keine Erläuterung des Begriffs.
Quelle: bussgeldkatalog.org
Der Begriff „Lieferverkehr“ im Sinne des Zusatzzeichens nach § 39 Abs. 3 StVO ist gesetzlich nicht definiert. Sein Inhalt ergibt sich aber aus dem Wortsinn und dem gängigen Sprachgebrauch.
Quelle: Härlein Rechtsanwaltskanzlei
In beiden Quellen wird auch deutlich, dass es keinerlei Vorschrift für das Fahrzeug selbst gibt. Es ist auch völlig unerheblich, ob das Fahrzeug auf das Unternehmen zugelassen ist oder nicht. Insbesondere existiert aber keinerlei Kennzeichnungspflicht für das Fahrzeug. Die Überprüfung, ob es sich bei einem einfahrenden oder geparkten Fahrzeug tatsächlich um Lieferverkehr handelt, ist für die Ordnungshüter tatsächlich schwierig. Sie hätten dich sicherlich fahren lassen, hättest du auch nur einen Werbeschriftzug auf dem Auto gehabt oder wärst in einem Sprinter vorgefahren. Genau so beurteilen sie in aller Regel nämlich ob es sich um Lieferverkehr handelt. Tatsächlich müssten sie aber eigentlich genau nachvollziehen, ob du nun Ware in das Geschäft transportierst. Entsprechend haben Sie dir hier offenbar nicht geglaubt oder waren tatsächlich falsch informiert. In jedem Fall haben sie dir Blödsinn erzählt und dich ohne jegliche Grundlage verwiesen. In einer solchen Situation kannst du - wenn du dir denn sicher bist - das Bußgeld in Kauf nehmen und anschließend dagegen vorgehen.
In deinem Fall kannst du jetzt sowieso nichts mehr ändern. Du kannst aber darüber nachdenken, der Kommune eine Mail zu schreiben und sie darauf hinzuweisen. Alleine schon, dass die Ordnungshüter daraus lernen könnten. Ob es sie am Ende erreicht oder nicht, können wir natürlich vorab nicht wissen.
Die Website mit BILD und RT zu vergleichen finde ich ziemlich schräg. Mir ist klar, dass das keine extrem seriöse Quelle ist, aber BILD-Niveau ist das definitiv nicht.
Für die Punkte hier reicht es völlig aus. Ich habe die Frage ja auch nicht mit Google beantwortet, sondern mir Belege für etwas gesucht, was ich sowieso schon wusste und es extra nochmal mit einer seriöseren Quelle gesucht.
Mir ist klar, dass das keine extrem seriöse Quelle ist, aber BILD-Niveau ist das definitiv nicht.
Ich möchte das jetzt nicht ausdiskutieren, aber das sehe ich anders. Auch die Berichte der BILD entsprechen in der Regel im Wesentlichen der Wahrheit - aber verlassen kann man sich darauf eben nicht. Die Angaben auf den VFR-Seiten sind teilweise (!) wirklich ziemlicher Müll - die haben schon halluziniert, bevor halluzinierende KI-Chatbots in Mode gekommen sind.
Es hat schon einen Grund, dass die VFR-Seiten auch bei der Wikipedia nicht mehr als Quelle gebannt wurde - und Wikipedia ist jetzt selber nicht gerade eine hochwissenschaftliche Quelle.
Wie gesagt: War nur als freundlicher Hinweis gemeint. Was du daraus machst, liegt bei dir :)
Denkt ihr, ich kann mir die dadurch entstandenen Kosten des Parkhauses wiederholen? Und was wäre, wenn ich mich bei dieser Verlängerung des Weges verletzt hätte?
Es wäre bei diesem Fall ja nicht mehr der direkte bzw. schnellstmögliche Weg gewesen.
Da kann ich jetzt nichts sicher sagen und bin zu wenig im Thema. Ich wäre da aber einfach hart und würde die Kosten direkt einfordern. Hast du Belege? Das solltest du am besten auch so offiziell spielen wie es geht - du hast ja gesehen, an was für billigen Dingen wie Firmenwerbung sie das abhängig machen. Schreib ihnen wenn möglich also mit einem Firmenaccount.
Große Chancen auf eine Zahlung würde ich mir aber nicht machen.
Fast jeder Pizzalieferant fährt mit einem privaten PKW.
Typisch: die Arbeiter ankacken, weil man zu feige ist, sich um die aggressiven Assis zu kümmern.
Ohne dir inhaltlich widersprechen zu wollen: Bitte überdenke deine Quellen. bussgeldkatalog.org ist keine seriöse Quelle. Die Seiten des VFR sind meistens schlampig recherchiert, oft veraltet, nahezu immer ohne Quellenangabe und gelegentlich auch offenkundiger Unsinn. Deren Angebote sind bei mir nicht ohne Grund als "FakeNews" geflaggt, auf einer Stufe mit BILD, RTL und RT.