Liebhaberei-Verdacht bei größerer Investition?
Hallo,
ich betreibe seit mittlerweile drei Jahren ein kleines Nebengewerbe. Letztes Jahr war mein Gewinn im niedrigen vierstelligen Bereich. Ich würde gerne dieses Jahr eine für mich größere Summe investieren, was darauf hinauslaufen würde, dass ich dieses Jahr Verlust mache. Wie sieht es da seitens des Finanzamtes mit dem Verdacht der Liebhaberei aus? Ist es wahrscheinlich, dass mein Gewerbe als Liebhaberei eingestuft wird und wie kann ich in dem Falle das Gegenteil beweisen?
Ich danke im Voraus für eure Antworten
LG
Kilian
2 Antworten
Du warst augenscheinlich bereits in der Gewinnerzielungsabsicht, diese wird durch einen einmaligen Verlust nicht sofort aberkannt.
Sofern in den Folgejahren nicht weiter Verluste erzeugt werden dürften keine Probleme auftreten.
Das wird das Finanzamt in der Regel nur interessieren, wenn du die Verluste direkt mit anderen Einkunftsarten verrechnest, aber später keine Gewinne aus deinem Gewerbe erzielst.
Nein. Das Finanzamt interessiert es auch wenn der Verlust nicht verrechnet werden kann.
Danke für die Antwort,
ich habe parallel zu der Frage hier auf Gutefrage auch beim Finanzamt angerufen und heute den Rückruf erhalten. Wenn in den Folgejahren wieder Gewinne zu verzeichnen seien, sei ein Verlust dieses Jahr vermutlich kein Problem.