Liebhaberei-Verdacht bei größerer Investition?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du warst augenscheinlich bereits in der Gewinnerzielungsabsicht, diese wird durch einen einmaligen Verlust nicht sofort aberkannt.

Sofern in den Folgejahren nicht weiter Verluste erzeugt werden dürften keine Probleme auftreten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Kima123113 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 21:03

Danke für die Antwort,

ich habe parallel zu der Frage hier auf Gutefrage auch beim Finanzamt angerufen und heute den Rückruf erhalten. Wenn in den Folgejahren wieder Gewinne zu verzeichnen seien, sei ein Verlust dieses Jahr vermutlich kein Problem.

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Das wird das Finanzamt in der Regel nur interessieren, wenn du die Verluste direkt mit anderen Einkunftsarten verrechnest, aber später keine Gewinne aus deinem Gewerbe erzielst.


anTTraXX  14.08.2024, 14:45

Nein. Das Finanzamt interessiert es auch wenn der Verlust nicht verrechnet werden kann.

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