Lenkerschalter am Motorrad umbauen - Ist das erlaubt (TÜV)?
Hallo liebe Community,
ich spiele mit dem Gedanken meinen E-Starter Knopf und die Knöpfe für die Lichtschalter umzubauen. Für den E-Starter-Knopf baue ich am Gehäuse (links) einen Start-Button an und für Abblendlicht, Fernlicht jeweils einen Kippschalter am Gehäuse (auch links).
Meine Maschine muss demnächst wieder durch den TÜV und deshalb stellt sich die Frage, ob meine Umbauten das Fahrzeug für den TÜV "verkehrsunsicher" machen und ich demnach keine Plakette bekomme. Oder sind solche optischen Umbauten (die die Funktion ja nicht entfernen, sondern lediglich die Aktivierung der Funktion verlagern) erlaubt?
Bitte keine "dann lass doch alles wie es ist" Antworten. Ich möchte lediglich mein Wissen erweitern und hoffe auf qualitative Antworten.
Vielen Dank
3 Antworten
das einfachste mit dem tüvprüfer reden,hab schon vieles an fahrzeugen an oder umgebaut.wenn es sicher ist kannst mit denen viel machen oder bekommst ihr ok
Es gibt keinerlei Vorschriften, wo Du den Lichtschalter oder den Blinkerschalter haben mußt. Auch brauchen die Schalter keinerlei Prüfzeichen zu haben. Da bist Du ziemlich frei in Deiner Gestaltung.
Es gibt ja sogar ab werk schon verschiedene Ausführungen, Blinkerschalter links mit Drücken zum zurückstellen, ode rmit zurückschieben oder BMWhat link den linken und rechts den rechten Blinker schalter.
Du kannst auch das Zündschloß an den Rahmen legen, das ist egal.
Hauptsache, man kann alles sicher bedienen.
Kann man machen sind die Schalter auch tauglich das heiß für den Einsatz in der STVZO zugelassen und mit Prüfnummer versehen den das wird der TÜV fragen und wissen wollen . Sind die Umbauten auch Sinnvoll oder ergibt daraus eine Gefahr für andere die das Bike evtl . nutzen wollen . Das frag auch der TÜV . Dann kommt es zu einer Einzelabnahme da das alle Einzelanfertigungen sind und so weiter den Umbauten haben es in sich das ist nicht nur machen und hinfahren wen Du Pech hast fährst mehrmals hin dafür . Viel Glück dabei Gruß Fuji
sind die Schalter auch tauglich das heiß für den Einsatz in der STVZO zugelassen und mit Prüfnummer versehen
Es gibt keine Bauartprüfung für KFZ Schalter.