leitungsschutzschalter vor oder hinter hauptschalter?

2 Antworten

Das kommt auf die Art des Hauptschalters an. Wenn es lediglich ein mechanisch betätigter Schalter ohne leistungsüberwachende Selbstrückstellung ist, so gehört die Leitungsschutzbeschaltung primärseitig vor den Hauptschalter des Gerätes / der nachfolgenden Anlage.

 Dieses wäre auch so anzuwenden, wenn die Haupt-Zuleitung eine höhere vorgesehene Leistungsabsicherung aufweisen würde, wie einer derer Abzweige mit einer geringer abgesicherten Unterverteilung ab Hauptschalter mit integrierter Überlast-Rückstellung.

Für konkretere Details müsstest Du uns aber zunächst einmal sagen, was Du überhaupt genau vorhast. Um welches Gerät mit welcher Spannung und welcher Leistungsabsicherung an welchem Hauptkreis mit welcher Leitungsabsicherung geht es . Ist das eine feste elektrische Installation, oder handelt es sich um ein "bewegliches" Gerät mit Netzstecker ?


thorben14 
Beitragsersteller
 28.05.2016, 16:17

Das soll eine stechendenleiste werden die mit Einen leitungsschutzschalter und hauptschalter versehen wird (der leistungsschutzschalter ist dafür dass ich bei Überlastung nicht immer im Keller laufen muss und der Hauptschalter ist dafür das man die auch abstellen kann und auch abschließen kann.

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Parhalia  28.05.2016, 17:15
@thorben14

Dann gehe ich mal recht in der Annahme, dass der Sicherungsautomat im Keller für die entsprechende Steckdose in der Wohnung den Nenn-Auslösewert von 16 A hat ? 

Dann noch mal verschärfend gefragt : 

Weisst Du denn, was Du da überhaupt tust und bist Du technisch wie auch ausgebildet wissend genug für Modifikationen am 230 / 400 Volt Haushalts-Spannungsnetz ?

Mit welchem Gerät bringst Du den Leitungsschutz denn des öfteren zur Auslösung ? Eventuell mit einem PC oder Verstärger, der ein starkes Netzteil besitzt ? Fliegt die Sicherung dann zudem am ehesten während des Einschaltens des Gerätes ?

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Danach, der der Hauptschalter (SLS) auf (meist) 63 A ausgelegt ist und verzögert auslößt, und der normals LS meist auf 16 A ausgelegt ist.