Leistungsgerechtigkeit & Bedarfsgerechtigkeit

2 Antworten

Ich würde sagen JA!

Leistungsgerechtigkeit bedeutet, dass nach der tatsächlichen Leistung entlohnt wird.

Bedarfsgerechtigkeit klammert die gerechte Leistung aus und orientiert sich eher danach, wie der Unternehmer oder die Politik die Höhe der Entlohnung sieht.

Drastisch ist das bei den Renten zu sehen. Da wird nach Lebensleistung gefragt. Bei den Pensionen nach Bedarf.

Die Bedürfnisse werden je nach politischer Bewertung besonders üppig (Pensionen) oder besonders niedrig (Renten, Hatz IV) die Messlatte angelegt.

Das da Spannungsverhältnisse entstehen ist einleuchtend.

Zweifellos, da Leistungsgerechtigkeit & Bedarfsgerechtigkeit erstmal zwei verschiedenen paar Schuhe sind.

Nehmen wir Hartz IV als Beispiel: Leistungsgerecht ist es wohl durchaus, wenn ein Hartz IV Empfänger weniger Geld bezieht als ein Werktätiger (das Problem liegt hier woanders).

Aus der Sicht der Bedarfsgerechtigkeit, reicht Hartz IV, zumindest für eine/n Alleinstehende/n nicht zum Leben und nicht zum Sterben. So wird zB für eine Wohnung ein maximaler Satz von 343€ pM alles incl. gezahlt (Ortsabhängig). Selbst der Umzug wird nicht finanziert, sobald die Bude auch nur einen Euro über diesem Satz kostet.

Hier wird die Gerechtigkeit dem Bedarf eindeutig nicht gerecht, denn für dieses Geld kann man nocht nicht einmal imGhetto wohnen.