Lehrer = Personen des öffentlichen Lebens?
Also, ich würde gerne eine Fanpage von einem Lehrer unserer Schule machen, es gibt Fotos vom Kollegium und von der Schulvertretung auf der Schulwebsite, diese ist für jeden einsehbar. Desweiteren gibt es Bilder von dem Lehrer auf der Schul-Facebook Seite. Darf ich jetzt sein Gesicht mit/ohne Körper ausschneiden und auf Instagram hochladen? Wie sieht das bei Facebook/Schulseite aus? Oder müssen andere Lehrer auch mit drauf sein? Paragrafen dazu wären nett! Danke
5 Antworten
Lehrer sind keine Personen des öffentlichen Lebens, wenn sie sich nicht selbst dazu machen (lassen) und quasi Prominente werden.
Bilder von Lehrern irgendwo ohne deren Erlaubnis hochladen ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.
Frag den Lehrer. Und gleich auch, ob du über ihn schreiben darfst.
Und ein Bild, das im Netz ist, darfst du deshalb nicht einfach benutzen, das ist dir hoffentlich schon klar.
Darfst du nicht. Lehrer unterschreiben, dass die Bilder von Ihnen auf der homepage der Schule bzw. FB veröffentlicht werden dürfen (zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit), die Erlaubnis gilt aber nur für die Schule. Du musst ihn selbst fragen und er muss die Erlaubnis erteilen.
§ 23 Abs. 2 KUG gilt hier. Dein Lehrer hat der Verbreitung der Bilder als Mitarbeiter durch die Schule eingewilligt. Das bedeutet nicht, dass du sie verwenden darfst.
Nein, darfst du nicht.
Dein Lehrer ist keine "Person des öffentlichen Lebens"!
Es müssen auch keine andren Lehrer mit drauf sein. Du darft es einfach nicht.
Würden meine Schüler das ohne mein Wissen und ohne mein Einverständnis tun, würde ich sie dafür anzeigen.
Was willst du damit bezwecken? Deinem Lehrer tust du damit jedenfalls absolut keinen Gefallen!
Wenn du eine Anzeige willst, dann tu das. :-)
Also z.B. Auf dem Kollegiums Bild, dass ja öffentlich ist, ist er ja auch drauf, wenn ich das jetzt 1:1 mit 3 Personen hochlade, ist das nicht okay?