Lehre nicht bestanden?

1 Antwort

Dafür ist die Ärztekammer zuständig. Üblicherwweise arfst du eine neue Prüfung ablegen, wenn die alte noch kein 2 Jahre her ist, aber frag doch einfach mal nach!

V. Abschnitt
Wiederholungsprüfung
§ 25
Wiederholungsprüfung
(1)Eine Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.
(2)Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einem Prüfungsteil oder einem Prüfungsbereich mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
(3)Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
(4)Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung (§§ 10 und 11) gelten sinngemäß. Bei der Anmeldung sind außerdem Ort und Datum der vorausgegangenen Prüfung anzugeben.

Quelle