Legal Mitbewohner*In in Wohnung filmen zu können, wenn einen am Belagern ist oder Weg versperrt?

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Verboten sind im Strafgesetzbuch nur diese beiden Handlungen:

  1. § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
  2. § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

Aus Nr. 2:

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,"

Für Leute, die nicht in derselben Wohnung wohnen, gilt die gesamte Wohnung als geschützter Raum. Für einen Mitbewoher gelten gemeinsam genützte Räume sicher nicht als geschützte Räume.

Wenn ich einen Mitbewohner also im Hausflur filme oder in der gemeinsamen Küche, dann sollte das keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs darstellen, sondern eher das Bad, die Toilette und das eigene Schlafzimmer des Mitbewohners.

Auch darf ich möglicherweise in der Küche und im Flur Tonaufnahmen machen, wenn dabei Dinge gesagt werden, die mir nicht im Vertrauen gesagt werden - also etwa Drohungen gegen mich.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

nur wenn der Mitbewohner es erlaubt.