LED-Leuchte in neuem BOSCH-Kühlschrank geht nicht - kann es nur der technische Dienst ersetzen?

2 Antworten

Zunächst einmal :

Man hat einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch. Im ersten Jahr muß der Verkäufer bei einem Defekt nachweisen, dass dieser Mangel bei Übergang an den Kunden noch nicht bestand - das kann er in der Regel nicht. Umgekehrt gilt aber nach dem ersten Jahr die sogenannte Beweislastumkehr. Du mußt also beweisen können, dass der Mangel schon beim Kauf bestand (z.B. Foto mit Datumseinblendung). Kann man das nicht - Pech gehabt. Allerdings sind die meisten Verkäufer innerhalb der ersten beiden Jahre sehr kulant.

Was das LED-Licht angeht, bin ich etwas verwirrt. Ich habe mal o.g. Modell gegoogelt und bin bei Bosch auf der Ersatzteilseite mit Explosionszeichnung gelandet :
https://www.bosch-home.com/de/supportdetail/product/KGN49VICT/01?srsltid=AfmBOooJKXU3TKxf_7py9p0-dBVFPgPVOeOqnq0OlCDkRZmgdNxTWsl0#/Tabs=section-spareparts/Togglebox=tb0104/
Das Ersatzteil 0104 (LED-Lichtleiste) wird für gerade einmal 7,32 € angeboten (entgegen der o.g. 40 €) - und wenn ein Ersatzteil angeboten wird, sollte es auch austauschbar sein.

Ich habe eine Siemens Kombination (Eigentlich baugleich mit Bosch). Da ist die LED Lichtleiste direkt am Deckel verbaut, kann man mit einem Schraubendreher aufhebeln.

Und mit dem Drehen des Türanschlages hat es rein gar nix zu tun. Funktioniert eigentlich frei von Mechanik über Bewegungsmelder oder Reed-Kontakt (Magnetismus).


Eurotom77 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 01:34

Danke erstmals. Ich konnte die LED-Lichtleiste tatsächlich mal rausnehmen. Alles neu verbunden aber leider kein einfacher Wackelkontakt. Zumindest weiss ich jetzt, dass ich es einfach austauschen könnte. Sollte es das Licht sein.

Leider sagt Bosch Deutschland bei deinem Link "Derzeit nicht auf Lager". Bei Bosch Belgien (wo ich lebe) ist es verfügbar aber eben teurer: https://www.bosch-home.be/nl/supportdetail/product/KGN49VICT/01#/Tabs=section-spareparts/Togglebox=tb0104/ )

Ich überlege mir trotzdem, die Leuchte auszutauschen und das Geld zu riksieren. Wenn es das NICHT ist, dann sollte ja die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden können (wnn es zb echt Reed-Kontakt oder so was ist)? Ich finde 350€ für so was einfach viel (va da der KS erst jetzt und NIE zuvor am Netz war und es von Beginn an nicht ging, also an Auslieferung. Aber ich verstehe, ja, Beweislastumkehr etc und selbst schuld, dass wir ihn erst jetzt einschalteten)

Es muss nicht die LED Lampe sein, es kann auch der Reed- Schalter hinter dem Rahmen, ein gelöster Stecker oder ein Defekt in der Steuerung sein, also Kundendienst

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kälte- und Elektrotechnik seit 1978

Eurotom77 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 21:00

Danke. Ich probiere aber die LED Lampe, um dies auszuschliessen