Leasingfahrzeug bei Rückgabe durch Spediteur beschädigt, wer zahlt den Schaden?
Hallo Zusammen,
am 06.09.2024 wurde mein Leasingfahrzeug durch einen vom Autohaus beauftragten Spediteur abgeholt. Der Fahrer ist beim Verladen mit dem Stoßfänger aufgesetzt, sodass einige Kratzer entstanden sind. Der Fahrer hatte vor dem Verladen auch vergessen, das Fahrzeug zu fotografieren und auf Schäden zu prüfen (Fotos wurden von mir vorher gemacht, allerdings nicht von der Unterseite des Stoßfängers), das sagte er zu mir, nachdem wir beide dann den Schaden festgestellt hatten.
Beim Übergabepeptokoll bestand ich dann darauf, dass vermerkt wird, dass das Auto schadenfrei übergeben wurde. Der Fahrer hat es schlussendlich dann auch so unterschrieben.
Dem Autohaus habe ich den Vorfall direkt gemeldet und auch Fotos angehängt.
Heute habe ich die Endabrechnung mit Minderwertgutachten erhalten, in dem mir die Reparatur dieses Schadens in Rechnung gestellt wird.
Meiner Ansicht nach muss die Spedition für den Schaden aufkommen, oder nicht?
Liebe Grüße
Jasmine
Vielleicht noch als Nachtrag: ich mache mir gerade nur etwas Sorgen, weil ich genau von dieser Stelle vorher auch keine Fotos gemacht habe und es in dem Sinne auch nicht beweisen kann, dass es vorher nicht beschädigt war. Das war bisher mein erstes Leasingfahrzeug, weshalb ich jetzt auch nicht daran gedacht habe, jede Stelle zu fotografieren. Der Schaden sieht für mich aber eindeutig aus.
Wir haben jetzt feststellt, dass der Fahrer auf Rumänisch ins Protokoll geschrieben hat, dass der Stoßfänger zerkratzt ist. Das Protokoll ist ansonsten in deutsch geschrieben und über diesen Zusatz hatte er mir bei der Rückgabe nichts gesagt. Wir hatten uns dort ja darauf geeinigt, dass das Auto schadenfrei übergeben wurde.
Die Spedition behauptet nun, dass der Fahrer es auch nicht gewesen sein könnte und auch keine Fotos hätten gemacht werden müssen.
4 Antworten
Erstmal ist die Frage ob du oder der Verkäufer in der Pflicht sind. Dazu gibt es im Vertrag normal Regelungen wann das Risiko über geht. Also ab wann du und bis wohin der Verkäufer das Risiko trägt.
Angenommen du trägst das Risiko dann wird dir auch die Rechnung geschickt weil du eben in der Haftung bist.
Nun zur Spedition, ist der Schaden durch die Spedition entstanden kannst du deine Rechnung natürlichen Spedition weiter geben und diese Auffordern dafür zu bezahlen vorausgesetzt das ist Vertraglich festgehalten und Schäden beim Transport sind nicht irgendwie ausgeschlossen.
Das ist aber dann ein Ding zwischen dir und der Spedition.
Der Spediteur natürlich.
Ja, du hast den Schaden ja nicht versursacht. Die Sachlage ist doch für jeden offensichtlich.
Selbstverständlich, im deutschen Zivilrecht haftet immer der Schadensverursacher.