Laserpointer zur Anklage?
Hey Leute ich hab gestern in der Schule mit einem Laserpointer rumgespielt und habe ausversehen einen Lehrer ins Gesicht geleuchtet aber es war ja nicht vorsätzlich und jetzt will der Lehrer mich anzeigen kann das durchkommen, denn es war ja nicht vorsätzlich und ich glaube nicht das ihn das wirklich genau ins Auge getroffen hat ich bitte um eine dringende Antwort :/
Lg Tim
8 Antworten
Im schlimmsten Falle ist das Fahrlässige Körperverletzung, wenn das Auge einen Schaden davon trägt.
Auf der anderen Seite ist die Frage WAS für ein Laserpointer war das?
Ein legaler mit unter 1mW Leistung (wie es sie zB. bei Conrad gibt)? Dann wird vermutlich nichts passiert sein, hier reicht der Liedschlussreflex aus um Schäden zu vermeiden.
Oder war er aus einem dieser Importläden? Oder gar eBay oder sonst wo? Dann ist die Chance hoch dass die Leistung zu hoch war.
Trotzdem sind Laserpointer kein verdammtes Spielzeug. EGAL WIE STARK. Damit auf Leute zu zielen oder "rumspielen" ist grob fahrlässig.
Aber mal angenommen es ist nichts passiert mit seinem Auge.
Dann reicht das noch immer für einen Schulverweis aus.
Ok. Sowohl die Schule als auch Deine Eltern haben Dir gegenüber eine Fürsorge- und ErziehungsPFLICHT. Sprich also mit Deinen Eltern, mit einer Lehrkraft Deines Vertrauens damit sie vermitteln. Vielleicht ist dieser Lehrer ja erwachsen auf die Welt gekommen. Dann ist er ein sehr armer Tropf denn es sind ihm Wesentlichkeiten entgangen die zu unserem Leben gehören.
Ansonsten gibt es die Seite "Nummer gegen Kummer" an welche Du Dich wenden solltest um weitere Möglichkeiten zu erfahren mit dieser Situation umgehen zu können.
Ich befuerchte, du hast immer noch nicht verstanden, wie gefaehrlich diese Dinger wirklich sein. Es geht nicht darum, dass du ihm "aus Versehen und nicht vorsaetzlich" ins Gesicht geleuchtet hast, es geht darum, dass dabei auch aus Versehen ein Mensch blind werden kann. Du solltest diese Dinge ueberhaupt nicht auf Menschen richten.
Die Gefahr zu erblinden ist so gross, dass das durchaus eine versuchte Koerperverletzung ist. Auch wenn Lehrer in vielen Dingen zu kleinlich reagieren, hier kann ich es voll und ganz verstehen. Sorry.
Wenn dann wäre es Fahrlässige Körperverletzung, für eine Versuchte Körperverletzung müsste der Vorsatz da sein.
Es gibt bei Fahrlässiger Körperverletzung keine "Versuchte fahrlässige Körperverletzung"
warum werden in deutschland Laserpointer für die "Schule" verkauft wenn diese auch so gefährlich sind
Autos, Kettensägen und Küchenmesser werden auch verkauft. Aber nur zum verantwortungsbewussten und zweckbestimmten Gebrauch.
Das kommt darauf an wo du diese kaufst. In irgendwelchen komischen Importläden oder 1€ Läden ? Diese Laserpointer sind in der Regel nicht für Nutzung außerhalb der eigenen 4 Wände zulässig.
Oder bei Seriösen Quellen wie zB. Conrad, Otto. Oder von seriösen Herstellern wie Logitech und ähnliche? Diese darf man benutzen, auch in der Schule. Jedoch gibt es dann in der Schule noch die Hausordnung. Und außerhalb weitere Gesetze an die man sich dabei zu halten hat.
Laserpointer sind keine Spielzeuge!
Worst Case: Der Lehrer hat durch den Laser einen bleibenden Schadem am Auge davongetragen. Dann zählt das als schwere Körperverletzung, das Mindeststrafmaß beträgt hier 1 Jahr Freiheitsstrafe.
Nachdem Du wahrscheinlich noch minderjährig bist, wird zwar nach Jugendstrafrecht geurteilt (d.h. das Urteil fällt milder aus), aber dennoch erwartet dich wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe oder Jugendarrest.
Ohne Schäden kann das abgemildert werden zu "versuchter gefährlicher Körperverletzung" bzw. (wenn Du nachweisen kannst, ohne Absicht gehandelt zu haben) "fahrlässiger Körperverletzung)..
Bei einer tatsächlichen Verletzung entsteht dem Lehrer auch ein zivilrechtlicher Anspruch, d.h. Schmerzensgeld.
Daneben wird der Lehrer auch noch Ordnungsmaßnahmen gegen Dich ergreifen, im schlechtesten Fall geht das bis zum Schulausschluß bzw. Verweisung an eine andere Schule.
Ohne Schäden kann das abgemildert werden zu "versuchter gefährlicher Körperverletzung" bzw. (wenn Du nachweisen kannst, ohne Absicht gehandelt zu haben) "fahrlässiger Körperverletzung)..
Nein in Deutschland müsste man ihm die Absicht/den Vorsatz nachweisen. Nicht anders herum.
Falsch, der Staatsanwalt geht mit Sicherheit erst einmal von gefährlicher KV aus, da a) gefährliches Werkzeug (war anscheinend ein 200 mW Laser) b) Hinterlist (Angriff war nicht erkennbar) und c) gemeinschaftlich begangen (mit 2 Freunden).
Bei Blindheit auf dem betroffenen Auge (bei 200 mW möglich) gibts das Upgrade auf "schwere KV", die nach StB §226 auch bei Fahrlässigkeit(!) nicht unter 1 Jahr gibt.
Falsch man müsste erst mal den Vorsatz nachweisen. Das ist eine Tatsache.
b) Hinterlist (Angriff war nicht erkennbar)
Welcher Angriff? Ich sehe nur Fahrlässigkeit. Dass es gewollt war müsste man ihm erst mal nachweisen.
c) gemeinschaftlich begangen (mit 2 Freunden).
Was du nicht alles unterstellst, jetzt war es sogar eine geplante Tat ? Die Beweise dafür sind genau welche ?
(war anscheinend ein 200 mW Laser)
Wo steht das ? Ich lese hier nirgends eine Aussage des Fragestellers über die Leistung des Gerätes ?
Falsch man müsste erst mal den Vorsatz nachweisen. Das ist eine Tatsache.
Du ignorierst wieder dolus eventualis. Das Thema hatten wir schon mal.
Die Beweise dafür sind genau welche ?
OK, ziehen wir das mal zurück, bleiben immer noch 2 Tatbestandmerkmale einer gefährlichen KV
Wo steht das ?
Sry, die Info hatte ich vom Fragesteller per PN - hätte ich dazu schreiben sollen.
P.S: Du plenkst.
Du ignorierst wieder dolus eventualis. Das Thema hatten wir schon mal.
Kann ich mich nicht entsinnen das wir zwei dieses Thema schon mal hatten.
Nebenbei schließe ich auch Eventualvorsatz hier aus.
Vor allem wenn ich Dinge lese vom Fragesteller wie
ok danke für deise Antwort aber warum werden in deutschland Laserpointer für die "Schule" verkauft wenn diese auch so gefährlich sind
Denn auch beim Eventualvorsatz müsste man ihm das irgendwie nachweisen dass er dies zumindest in Kauf genommen hat. Da er aber davon ausging sein Laserpointer wäre legal, ist das nicht gegeben.
Naja er kann dich auf jeden fall für die Benutzung eines Laserpointers anzeigen da die in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten sind.
Die Benutzung eines Laserpointers unter 1mW Leistung ist in Deutschland nicht verboten.
Stärkere darf man übrigens auch nutzen, aber nur in den eigenen 4 Wänden und wenn garantiert ist dass der Strahl diese nicht verlassen kann
es ist ein legaler laser pointer denn ich bei Electronics gekauft habe
Ich dachte, der gehört deinem Freund?
es war der laserpointer eines freundes und ich bin erst 16 jeder macht mal dummheiten
ja ich habe damit nichts zutuen es geht hier um 2 freunde aber dauert zu lange alles umzuschreiben die lesen aber mit :)
ok danke für deise Antwort aber warum werden in deutschland Laserpointer für die "Schule" verkauft wenn diese auch so gefährlich sind und über eine distanz von ca 20 meter durch 3 glasscheiben durch kann da ja nicht so viel passieren und jja es war sicher dumm aber trozdem