Laptop verkauft, Käufer hat auseinander gebaut, möchte es zurück geben?
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe nämlich einen gebrauchten Laptop verkauft, war aus meiner sicht in einem "top Zustand", außen. Der Käufer hat sich jedoch nach zwei Tagen gemeldet, er hat es auseinander gebaut, um zu reinigen, und festgestellt dass die Scharniere mal repariert wurden. Obwohl es normal funktioniert, will er den Laptop zurückbringen weil es wieder kaputt gehen könnte. Jetzt macht es mir Sorge, ob er da was innen beschädigt hat, und ob er evtl. welche Bauteile austauschen könnte. Wie ist es jetzt rechtlich zu sehen, muss ich ihn zurück nehmen? Ich habe leider die Sachmängelhaftung in der Beschreibung nicht ausgeschlossen... Bin Privatverkäufer. Danke für eure Hilfe. Lg
9 Antworten
Der Käufer hat sich jedoch nach zwei Tagen gemeldet, er hat es auseinander gebaut, um zu reinigen, und festgestellt dass die Scharniere mal repariert wurden.
Damit ist der Laptop nicht mehr im Originalzustand und von einem Laien ist es auch nicht vorgesehen dass Geräte einfach geöffnet werden. Ob ein Defekt dadurch entstanden ist, kann man pauschal nicht beantworten, jedoch geht es um den Zustand den man angeboten hat. Solange du dir alle bekannten Mängel genannt hast, wird er nicht viel machen können.
Der von ihm genannte Grund ist kein Rückgabegrund, da das Gerät ja ansonsten vermutlich zu funktionieren scheint.
Als Privatverkäufer haftest Du nicht für (angebliche) Sachmängel, die für Dich bei normalem Gebrauch nicht ersichtlich waren.
Auch ein professioneller Verkäufer würde ein Gerät nicht zurücknehmen, wenn es der Käufer zerlegt hat...
Also lehne die Rücknahme ab. Der Laptop funktioniert und damit gibt es keinen grund zur Reklamation.
Auch ein privater Verkäufer haftet für Sachmängel, sofern er sie nicht wirksam ausschließt.
Wenn er sie als Laie nicht erkennen konnte, nicht.
Im Übrigen sind neue Scharniere kein Sachmangel.
Wo und wie hast Du ihn verkauft?
Hast Du ihn als Privatverkauf deklariert?
Hast Du ihn verkauft wie gesehen? Also hast Du Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen?
Wenn nein, kann es durchaus sein, das du ihn zurücknehmen musst. Allerdings warscheinlich eher nicht, wenn ihn der Käufer auseinandergenommen hat.
Ich würde erstmal auf Stur stellen und den Laptop NICHT zurücknehmen.
Hast Du ihn als Privatverkauf deklariert?
Relevanz?
Hast Du ihn verkauft wie gesehen? Also hast Du Garantie [...] ausgeschlossen?
?
Also hast Du [...] Gewährleistung ausgeschlossen?
Er hat doch geschrieben, dass er dies nicht getan hat.
Relevanz?
Gewerbliche Verkäufer haben ganz andere Anforderungen an Rücknahme, Widerufsfristen usw.
Gewerbliche Verkäufer haben ganz andere Anforderungen an Rücknahme, Widerufsfristen usw.
Und welche Bedeutung hat der Umstand, dass man das da reinschreibt (oder auch nicht)?
Als Privatverkäufer kann man das ausschließen - muss es aber nicht.
Wahrscheinlich hat er irgendwas ausgetauscht, zurzeit kommen viele solcher Nachrichten.
„Nehmen sie ihn Zurück ansonsten komm ich mit meinem anwalt“.
Würd den Laptop nicht zurücknehmen
Das ist die erste Nachricht:
Hallo,
Ich habe den Laptop heute auseinandergebaut um ihn zu reinigen.
Dabei ist mir aufgefallen das er an den Scharnieren geklebt wurde was Sie beim Verkauf nicht angesprochen haben. Das ist ähnlich wie das verkaufen eines Unfallwagens ohne es beim Verkauf zu nennen.
Was machen wir jetzt?
Musst du nicht zurücknehmen. Ist sein Problem.
Das tut er ja auch, ob es in einem Monat oder einem Jahr kaputt geht, kann man auch bei Neuware nicht sagen, oder?