Landesjustizkasse?

3 Antworten

Ich möchte ja bezahlen nur geht das bis Dezember nicht da ich schon was abzahlen muss und das bis Dezember geht .

Das wichtigste was Du abzahlen musst der Strafbefehl, alles andere steht hinten an. Wenn Du die Tagessätze absitzen musst, kannst Du die anderen Raten auch nicht bezahlen weil Du für die Zeit nämlich kein Bürgergeld bekommst. Und nein, Deine Behinderung schützt Dich nicht vor der Verhaftung.

Setz Dich mit Deinem Betreuer auseinander, der wird das regeln können.


Xboxspieler1250 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 17:54

Hier sind ja nur die Gericht kosten die ich habe

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Ich würde genau das mit deinem Betreuer besprechen. Ihr müsst die Landesjustizkasse schriftlich kontaktieren und darin eine Stundung beantragen, am besten mit Nachweis über Sozialleistungen (Bürgergeld etc.) & Schwerbehinderung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Xboxspieler1250 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:35

Danke muss ich sorge machen das das abgelehnt wird

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Bürgergeld ist kein Freibrief Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Das Bürgergeld kann in den Fällen ohne weiteres um bis zu 30 % gekürzt werden, um Raten an die Gerichtskasse abzuführen.


Xboxspieler1250 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 14:52

Und will kommen auf der Ignorier Liste du Spinner

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