Lampen im Bad: IP-Schutz Pflicht?
Guten Abend meine Freunde,
Ich würde mir gerne ein paar neue Strahler für's Bad bestellen:
http://www.lampenundleuchten.de/strahler-suplux-4.product.html
(Einmal den Vierer, dann den dazugehörigen Zweier und einen Einer über den Spiegel)
Leider haben die 3 nur einen IP-Schutz von 20, sind also nicht spritzwassergeschützt wie auf der Seite empfohlen.
Nun frage ich mich: Wie nötig ist das wirklich? Ich habe heute zum ersten mal von diesen IP-Schutzarten gehört und mein Leben lang ungeschützte Lampen im Bad gehabt.
Mein jetziges Bad ist recht geräumig und hat vergleichsweise hohe Decken (3 m) weswegen die Lampen meiner Meinung nach nicht Gefahr laufen mit Wasser bespritzt zu werden. Das einzige Problem könnte sein, dass sie hin un wieder ein wenig beschlagen könnten, wenn meine Freundin mal wieder viel zu heiß duscht.
Frage: Ist das jetzt lebensmüde oder riskiere ich maximal so etwas wie einen unwahrscheinlichen Kurzschluss?
Vielen Dank für euren Ratschlag!
6 Antworten
Deine Fragen könnte ich Dir nur beantworten, wenn ich Dein Bad besichtigen würde. Immerhin ist es schon sinnvoll im Bad spritzwassersichere Lampen zu haben. Dass Du von IP nichts gehört hast, liegt vermutlich daran, dass Du Dich in der Technik nicht auskennst.
Drei Risiken gibt es: Der Kurzschluss ist das harmloseste Risiko, wenn die Sicherung reagiert. Reagiert die Sicherung nicht, kann es auch brennen. Wenn Personen einen elektrischen Schlag bekommen, ist das im Bedezimmer angesichts der durch Feuchtigkeit verringerten Widerstände an Haut und Gegenständen auch ein nicht ganz zu vernachlässigendes Risiko.
Das ist relativ leicht beantwortet. Gemäß DIN VDE 0100-701 gibt es im Bad sogenannte Schutzbereiche 0, 1 und 2
Bereich 0 entspricht dem inneren der Wanne und in diesem Bereich ist IPX7 und außerdem nur SELV (Schutzkleinspannung) mit maximal 12 V AC oder maximal 30 V DC. Betriebsmittel brauchen zwingend (trotz SELV) einen Basisschutz.
Bereich 1 entspricht allem was direkt unter und bis zu 2,25 m über der Wanne ist (bzw. dem höchsten Punkt für den Wasserauslass wenn dieser höher als 2,25 m ist!). Die Fläche ist begrenzt durch den Außenrand der Wanne. In diesem Bereich sind Betriebsmittel zulässig wie für Bereich 0 erlaubt und zusätzlich fest installierte Wassererwärmer mit der Schutzart IPX4, bei möglicher Einwirkung von Strahlwasser IPX5.
Bereich 2 entspricht dem Bereich 1 plus einem Band von 60 cm herum (auf den Rand der Wanne bezogen (bzw. diverse Fadenmaße bis zu 120 cm vom Brausekopf gemessen bei speziellen Ausführungen der Abtrennung). In diesem Geräte sind Betriebsmittel wie für Bereich 0 und 1 beschrieben zulässig und zusätzlich alle Arten von Betriebsmittel außer Steckdosen! wenn sie Schutzart IPX4 haben.
Leitungen und Geräte in Wänden die eine Abgrenzung zu den Bereichen 0, 1 oder 2 bilden, müssen mindestens durch eine 6 cm dicke mineralische Schicht vom entsprechenden Bereich getrennt sein (z. B. eine 5 cm tiefe Unterputzdose an der Rückseite einer 10 cm starken mineralischen Wand ist nicht zulässig wenn an der anderen Seite dieser Wand eine Schutzzone ist)
Grundsätzlich müssen alle Stromkreise in einem Bad (auch eventuell nur durchgeführte) einen RCD Schutz haben, wobei es theoretisch für fest angeschlossene Wassererwärmer (ausschließlich in Deutschland) eine Ausnahme gibt, die aber meist nicht genutzt werden kann weil meist die kurzen Abschaltzeit von 0,4 s nicht erreichbar ist.
Außerhalb dieser Bereiche gibt es außer dem RCD Schutz keine speziellen Forderungen, wobei ein IPX2 Schutz nie verkehrt ist.
Wo die Schutzbereiche im Bad liegen ist zwar nicht ganz perfekt aber doch anschaulich bei Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Installationszone#.28Schutz-.29Bereiche_Bad zu finhden.
kleine Korrektur: die 2,25 m oberhalb der Wanne beziehen sich natürlich auf den fertigen Fußboden (und nicht auf die Höhenposition der Wanne), und für Bereich 2 ist gemeint: In diesem Bereich sind Betriebsmittel wie für ....
Also ich persönlich würde schon auf IP-Schutz achten, vor allem in der Nähe vom Waschbecken und der Dusche. Im ganzen Bad ist das vielleicht nicht notwendig, aber manchmal kommt es ja doch vor, daß die Feuchtigkeit dann irgendwo hineinkriecht, wo sie nicht sollte.
jedes elektrische gerät unterliegt der "IP schutzpflicht" das nennt sich isolation. immerhin verfügt die Lampe über eine :-)
die Schutzzonen enden übrigens 2,25m über dem fertigen Boden. in der höhe würde ich so eine Leuchte jetzt nicht aufhängen, auch wenn man dürfte. aber 3 Meter hoch sehe ich keine Probleme...
lg, Anna
die 2,25 m beziehen sich auschließlich auf die Schutzzonen 1 und 2 und die 2,25 m gelten nur, wenn der Wasserauslass des Duschkopfes nicht höher liegt.
nein Du brauchst im Bad keinen IP - Schutz
aha, und was ist, wenn das Gerät in einer Schutzzone gemäß VDE 0100-701 ist?