Lagerware als Neuware verkauft

7 Antworten

solange, wie die ware unbenutzt *OVP* und im technisch einwandfreien zustand ist, gilt sie als neu - okay, seltsam wirds wenn das gerät nachweislich 10 jahre alt wäre und es wird behauptet "unbenutzt..." aber das kann man hier glaube ich gut ausschließen - 4 jahre kann sowas schon gelagert werden und dann ists auch als neu zu bezeichnen wenn da noch keine hand drübergegangen ist...

Bei Kettensägen kenne ich mich nicht aus Aber bei Autos gab es mal eine regel das sie nur in den ersten 12 Monaten als Fabrikneu verkauft werden dürfen und man bei der Bezeichnung Neuwagen auch von einer Fabrikneuheit ausgehen darf.

Wenn das Fahrzeug älter ist muss man darauf aufmerksam gemacht werden.

 

Aber bist du dir denn sicher das es wirklich das Baujahr ist? Oder ist das ein datum an dem diese Version freigegeben wurde und angefangen wurde zu bauen?

 

 

 

 

Hallo zusammen,

 

vielen Dank für Eure Antworten.

 

Das Gerät war originalverpackt und sichtlich unbenutzt. Daher natürlich Neuware. Nur auf das 4 Jahre zurückliegende Baujahr wurde im Beschrieb natürlich nicht hingewiesen... Da es bei Autos die 12-Monate-Regelung gibt, war ich mir bei diesem Gerät natürlich nicht sicher, ob alles Rechtens gelaufen ist. Aber wie es aussieht, ist es ok.

Fürchte, das sind die Ebay-Tücken. In einem Fachgeschäft passiert einem so etwas eher selten - und dort kann man auch einfacher reklamieren.

 

Danke nochmals für Eure Antworten.

 

Grüsse

 

Armin

Hallo,

alles ist und bleibt Neuware auch wenn es 10 Jahre im Lager steht.  Manche Verkäufer haben Waren jahrelang im Lager stehen weil sie es nicht los bekommen. Gerade Ebay-Großverkäufer kaufen Stückzahlen von ab 1000 Stück aufwärts ein. Und da ist es höchstwahrscheinlich möglich, dass man nur eine geringen Prozentzahl von dem verkauft und man auf dem Rest der Waren sitzen bleibt.

Wenn du im Zweifelsfall meinst, irgendwas stimmt mit dem Gerät nicht, dann lass es aus Sicherheitsgründen überprüfen.

Bei Neukauf: Das Gerät sollte beim Neukauf außerdem in Originalverpackung eingepackt gewesen sein und es dürfen keine sichtbaren Gebrauchsspuren/Abnutzungen vorhanden sein! Denn sonst ist es vermutlich keine Neuware gewesen und dann wäre ich natürlich auch misstrauisch!

 

wenn das teil von einem gewerblichen anbieter ist hast du die gesetzliche gewährleistungspflicht des verkäufers.