Lärmschutz ohne Zeitintervallangabe 24/7 gültig? oder nur Nachts z.B ab 22 Uhr?

2 Antworten

Lärmschutz wird durch Bundesgesetze, Landesgesetze oder ggf. sogar kommunalrechtlich geregelt. Außerdem kann es auf die Umstände des Einzelfalles ankommen.

Solange du also nicht konkret wirst, wird man dir keine wirkliche Antwort geben können.

Ohne Zeitangaben gilt das Tempolimit immer.