Ladendiebstahl Begleitung?

3 Antworten

sie hat eine Anzeige und Geldstrafe etc.

Weder verhängt die Polizei Geldstrafen noch können Minderjährige überhaupt zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Du redest hier vermutlich von einer Fangprämie – und auch diese muss die Person angesichts ihres Alters nicht zahlen, da sie einer Vertragsstrafenregelung eigenmächtig nicht rechtswirksam zustimmen konnte. Der Laden kann hier allenfalls versuchen auf Schadensersatz zu klagen.

kriege ich Post von der Polizei?

Sofern du als Zeuge vernommen werden sollst, vermutlich. Ob dies aber wahrscheinlich ist, lässt sich allein anhand deiner Frage nicht beurteilen; hier wäre auch der Wert der gestohlenen Sache relevant, da bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) bei Ersttätern i. d. R. immer eine Einstellung gem. § 153 StPO bzw. im Fall eines minderjährigen Beschuldigten gem. § 45 I JGG stattfindet.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Ich denke nicht dass da was kommt. Mit 13 bist du auch bei Beihilfe-Delikt strafunmündig. Also können sie sich nur unnötig Arbeit machen. Es wird nicht vor Gericht gehen, daher ist auch Zeugenrolle unwahrscheinlich


jort93  04.07.2024, 12:16

Ich denke tatsächlich schon dass das vor gericht geht. Erwachsene würden wohl einen strafbefehl bekommen, aber bei jugendlichen gibts das nicht.

Jugendstrafverfahren sind aber meist auch schneller als die von erwachsenen, oft in ein paar wochen durch.

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PrivateUserx  04.07.2024, 12:22
@jort93

Je nach dem wie hoch der Schaden ist. Handelt es sich hier um nicht erheblichen Schaden, werden sogar die Anzeigen für den Dieb fallengelassen, und sie erhält bloß Hausverbot.

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peraspastra  04.07.2024, 12:23
@jort93

Es besteht allerdings tatsächlich eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass man erst mal "nur" einen Termin bei Richter oder Staatsanwältin direkt im Büro bekommt und die Sache dann gegen 10 Stunden Arbeit eingestellt wird.

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Geldstrafe wohl nicht sondern Schadenersatz/Fangprämie an den Laden.

Dir droht strafrechtlich nichts, da du noch nicht strafmündig bist. Selbst wenn man dich für einen Mittäter hielte, kann dir nichts passieren.

Das einzige was dir passieren könnte wäre ein Hausverbot des Ladens.