Kurzzeitig auf linkem Fahrradweg fahren, wenn Ziel sich in unmittelbarer Nähe auf der linken Seite befindet?
Kann ich eine Kreuzung so überqueren,dass ich auf dem linken Fahrradweg lande, wenn sich mein Ziel eh fünf Meter entfernt auf der linken Seite befindet? Es würde m.E. kein Sinn machen die Kreuzung so zu überqueren, dass ich auf dem rechten Fahrradweg fahren kann, da ich nach fünf Metern dann ja sofort wieder die Straßenseite wechseln müsste (und es dann auch gar keine Möglichkeit mehr so richtig dazu gibt, da kein abgesenkter Bordstein und kein Übergang). Oder müsste ich das Fahrrad dann auf dem Gehweg schieben, um an mein Ziel zu gelangen?
2 Antworten
Tja, Theorie und Praxis.
Theoretisch gibt es natürlich keine Vorschrift, die es erlaubt, wegen 5 Metern den linken Radweg zu benutzen. Praktisch würde ich aber von jedem Polizisten erwarten, dass er das im Rahmen seines Ermessensspielraumes nicht ahndet.
Nicht umsonst gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht das Opportunitätsprinzip. Das Überqueren der Fahrbahn ist vermutlich an der Kreuzung sicherer als ein paar Meter dahinter. Diese Annahme ist im Übrigen für Fußgänger sogar in § 25 Abs. 3 Satz 2 StVO manifestiert:
Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten.
Der Gesetzgeber sagt also, das Überqueren einer Fahrbahn ist an Kreuzungen sicherer als irgendwo mitten auf der Fahrbahn. Das könnte man daher auch als Argument nutzen, um zu sagen, auch mit dem Fahrrad ist es sicherer, die Fahrbahn an der Kreuzung zu überqueren und anschließend wenige Meter auf der linken Seite zu fahren, als die Fahrbahn außerhalb der Kreuzung wenige Meter dahinter zu überqueren.
Fazit: Die wörtliche Rechtslage erfordert das Überqueren der Fahrbahn erst an der Stelle, an der auch tatsächlich "abgebogen" wird. Tatsächlich würde ich von allen Institutionen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) erwarten, dass so ein Verstoß bei wenigen Metern nicht geahndet wird. Urteile diesbezüglich habe ich nicht zur Hand.
Ich würde darauf achten, dass ich niemanden behindere (keine Fußgänger, keine Radfahrer und keine Kfz). Also im Zweifelsfall als Geisterfahrer schnell vom Radweg runter, absteigen und schieben.
notting