Kurze Frage bin in einem Ausbildungs verhältnis muss ich während der Ausbildung trotzdem zahlen obwohl ich azubi Gehalt bekomme oder nicht?
Antwort bitte bin 20 Jahre alt und will nicht wegen meiner ex verschuldet werden 😂😂😂😂
3 Antworten
Du wirst mit dem Azubigehalt kaum leistungsfähig sein. Und wenn deswegen Unterhaltsvorschuss erstmal gezahlt wird, dann verschuldest du dich auch nicht. Auch musst du dir neben der Ausbildung keinen Minijob suchen um leistungsfähig zu werden.
Nach der Ausbildung allerdings sieht die Sache dann schon anders aus! Dann wirst du ganz normal für den Unterhalt deines Kindes aufkommen müssen und je nach Alter des Kindes und deiner Leistungsfähigkeit ggf. auch noch für den Betreuungsunterhalt der Kindsmutter.
du hast einen selbstbehalt. wenn der nicht erreicht ist, dann bist du nicht leistungsfähig und zahlungsunfähig. dann musst du dir eben den ein oder anderen nebenjob suchen um zahlungsfähig zu werden. allerdings könnte sich die km auch an die großeltern für unterhalt wenden.
Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit kann hier nicht greifen, da bei Azubis ein Minijob als überobligatorisch gewertet wird. Er soll sich um die Ausbildung kümmern, denn das hat in dem Fall Priorität. Und fraglich, ob er selbst mit Minijob den Selbstbehalt überschreiten wird, der mittlerweile bei 1370 Euro bereinigtem Netto liegt.
Vom Azubi wird keineswegs erwartet, dass er seine Ausbildung aufgibt oder nebenbei einem Minijob nachgeht.
Und bevor Unterhalt von den Großeltern kommt, wird die Leistungsfähigkeit der Kindsmutter geprüft. Wobei sie in diesem Fall noch jung sein dürfte, vielleicht selbst noch in einer Ausbildung steckt oder zumindest die 3 Jahre Betreuung greifen die man ihr zugesteht.
Zumal hier der Selbstbehalt der Großeltern bei je 2000 Euro bereinigtem Netto liegt. Zuzüglich der Hälfte des über den 2000 Euro liegendem Nettoeinkommens.
Ob dies der Fall ist, weil die > gesteigerte Erwerbsobliegenheit Platz greift, hängt davon ab, ob das Studium/die Ausbildung eine berufsqualifizierende Erstausbildung im Sinne des § 1610 Abs.2 BGB darstellt oder nicht. § 1610 Abs.2 BGB wird somit zum Maßstab und Weichenstellung dafür, ob dem Ausbildungsinteresse der Eltern oder dem Existenzsicherungsinteresse des Kindes Vorrang einzuräumen ist. Nur eine Ausbildung im > Sinne des § 1610 Abs.2 BGB geht einer ansonsten bestehenden Erwerbsobliegenheit vor.
Für deine Aussage zum Minijob neben der Ausbildung hast du sicherlich Gerichtsurteile?
Und wie gesagt: BEVOR die Großeltern ggf. ins Boot kommen, ist die Leistungsfähigkeit der Mutter zu prüfen.
Ich verstehe es nicht.
Aber du kannst normal haften, wie ein normaler Mensch, der 8 Millionen in der woche verdient.
Nein, da er Azubi ist
Wenn überhaupt gilt das für die Großeltern beider Seiten. Aber auch erst dann, wenn die Kindsmutter selbst nicht leistungsfähig ist und die Großeltern generell leistungsfähig wären. Nur deren Selbstbehalt ist hoch und die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Unterhalt erbringen müssen damit relativ niedrig.
Aber Unterhaltsvorschuss wäre eine Möglichkeit.